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Landgericht Detmold verurteilt Angeklagten wegen Vortäuschens einer Straftat

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Das Landgericht Detmold hat mit einem Urteil vom 10.04.2015, Aktenzeichen: 31 Js 318/15, einen Mann wegen Vortäuschens einer Straftat nach § 145d Strafgesetzbuch zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall verletzte sich der Angeklagte selbst am Oberschenkel. Er kam beim Verpacken eines versehentlich nicht entladenen erlaubnispflichtigen Luftdruckgewehrs an den Abzug, wodurch sich ein Schuss löste. Dadurch erlitt der Angeklagte einen Durchschuss des rechten Oberschenkels.

Gegenüber der vom Krankenhaus gerufenen Polizei gab er jedoch an, beim Joggen in einem beliebten Naherholungsgebiet beschossen worden zu sein. Eine daraufhin eingerichtete Mordkommission ermittelte vergeblich. Aufgrund der Angst vor einem möglichen Heckenschützen kam es in der Bevölkerung zu einer enormen Unsicherheit.

Tatsächlich wollte der Angeklagte ein illegal besessenes Luftgewehr verkaufen. Aufgrund der Verletzung und wegen widersprüchlicher Aussagen geriet der Angeklagte selbst in Verdacht. Schließlich klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Vortäuschens einer Straftat an.

In der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig. Er habe die beim Entrümpeln in einem fremden Haus gefundene Waffe bei sich zuhause versteckt. Aus Angst vor der Entdeckung durch seine Ehefrau wollte er sie wieder loswerden. Die Geschichte von der Verletzung habe er erfunden, damit seine Ehefrau ihm nicht auf die Schliche komme.


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