LG Ravensburg entscheidet – Audi A7 Sportback mit Motor EA 897 geht zurück

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Ein weiteres Urteil unterstreicht die Rechte von Verbrauchern im Diesel Abgasskandal und zwar nicht lediglich im Hinblick auf die Volkswagen Motoren des Typs EA 189, sondern auch im Hinblick auf die neueren durch die Audi AG produzierten 3.0 Liter Diesel Motoren, welche auch in den Diesel Fahrzeugen von Porsche verbaut sind.


Der geschädigte Kläger kann seinen Kaufpreis zurückfordern und das manipulierte Fahrzeug unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückgeben. Das Landgericht Ravensburg entschied, dass es dabei auch nicht darauf ankommt ob im Einzelnen für den Kläger die Einhaltung bestimmter Grenzwerte bei der Kaufentscheidung im Vordergrund stand […]. Die Emissions- und Verbrauchswerte bilden regelmäßig eine Grundlage für die Kaufentscheidung. Diese Angaben hatten damit auf die Kaufentscheidung des Klägers Einfluss, ohne dass es darauf ankommt, ob er im Verkaufsgespräch konkret geäußert hat, ein besonders schadstoffarmes Fahrzeug erwerben zu wollen oder es für ihn der entscheidende, den Kaufentschluss beeinflussende Umstand darstellte.

 

Das Gericht beschreibt die vorsätzliche arglistige Täuschung zur Gewinnerzielung als verwerflich und demnach sittenwidrig. Der Hersteller zeige Gleichgültigkeit im Hinblick auf die insoweit geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. 

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Foto(s): Bild von i-eagle123 auf Pixabay

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