LHR Lampmann Haberkamm Rosenbaum für die Time Gate GmbH | Marke „SAM“

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum für die Time Gate GmbH vor. Wieder geht es um die Marke „SAM“. Wir haben über diese Schreien bereits geschrieben, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/marke-sam-abmahnung-der-time-gate-gmbh-und-kanzlei-lampmann-haberkamm-rosenbaum_182123.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-time-gate-gmbh-und-lhr-rechtsanwaelte-marke-sam_158177.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/marke-sam-abmahnung-von-der-time-gate-gmbh/

Sollten Sie eine solche markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unter (Tel) 0251/208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de kontaktieren. 


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „SAM“, an der die Time Gate GmbH die Rechte inne zu haben behauptet. Das Zeichen ist unter anderem auch für den Verkauf von Bekleidungen geschützt. Der Vorwurf richtet sich vorliegend auf den (gewerblichen) Verkauf eines Brautkleides mit derselben Bezeichnung. Der Erfahrung nach geben viele Verkäufer ihren Kleidern Vornamen, die immer wieder auch den Namen „Sam“ erhalten – Anlass für Abmahnungen, wie der vorliegenden.

Grundsätzlich hat alleine der Rechteinhaber an einer Marke das Recht an deren Benutzung. Innerhalb des Schutzbereichs. Auch eine Lizenzierung ist grundsätzlich möglich, hier bestimmt der Rechteinhaber ob, durch wen, wie lange, auf welche Weise und gegen welche Lizenzgebühr die Marke durch einen Dritten genutzt werden darf (Lizenzvertrag). Eine nicht lizenzierte Nutzung bedeutet in der Regel eine Verletzung der geschützten Marke.

Dies muss allerdings nicht in jedem Fall stimmen. Es ist vielmehr Tatfrage, ob im Einzelfall von einer Markenverletzung ausgegangen werden kann. Gerade auch im Bekleidungssektor und insbesondere falls auch eine Eigenmarke im Spiel ist, kann die nötige markenmäßige Benutzung bspw. fraglich sein. Dies insbesondere auch deshalb, weil gerade bei Bekleidungen Modellbezeichnungen üblich sind und entsprechend verstanden werden können. Auch ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ist bspw. immer mal wieder Gegenstand des Verteidigungsvorbringens.

Erst nach einigen Jahren intensiver Befassung mit der Materie kann angesichts komplexer (Be-)Wertungen und Regelungen im Markenrecht von einem wirklich tiefgreifenden Verständnis gesprochen werden. Auch angesichts der weitreichenden Folgen einer Abmahnung kann nur sehr ans Herz gelegt werden, sich im Falle einer Inanspruchnahme einem Experten im Markenrecht anzuvertrauen, auch wenn dies nicht altruistisch klingen mag.


Forderungen an den Abgemahnten

Die Time Gate GmbH fordert von dem Abgemahnten

• die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

• Auskunft über den Umfang der vorgeworfenen Markenverletzung

• die Zahlung von (Lizenz-) Schadenersatz (wird erst nachträglich auf Grundlage der Auskunft errechnet und gefordert)

• die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren (hier aus einem Gegenstandswert von 75.000,00 EUR)


Reaktion auf eine markenrechtliche Abmahnung

Beachten Sie die gesetzten Fristen. Andernfalls riskieren Sie gerichtliche Weiterungen in Form einer einstweiligen Verfügung oder Hauptsacheklage direkt nach- oder kurz nach Ablauf der Frist.

Unterwerfen Sie sich keinesfalls den Forderungen vorschnell und ungeprüft. Eine einmal erteilte Auskunft oder ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen können auch dann kaum- oder gar nicht mehr zurück genommen werden, wenn sich hinterher heraus stellt, dass keine Ansprüche bestehen.

Kontaktieren Sie den Gegenanwalt nicht direkt. In einem solchen Gespräch besteht keine Waffengleichheit. Auch wenn der Gegenanwalt parteiisch ist, kann er im Streitfall durchaus selbst als Zeuge gehört werden.

Beauftragen Sie einen versierten Markenrechtler, bestenfalls einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit klarem Schwerpunkt auf dem Markenrecht, mit Ihrer Vertretung. Der Ausgang solcher Streitigkeiten wird maßgeblich mitbeeinflusst durch die Qualität der Verteidigung.

Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, ist dieses gut vorzubereiten, der Abgemahnte muss vorab gut aufgeklärt werden und die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

Die Auskunft, die wichtig u.a. für den Schadenersatz ist, wird von dem Rechtsvertreter begleitet.

Zahlungsforderungen werden im Falle einer (möglichen) Markenverletzung verhandelt.

Ggf. sind auch Regressansprüche gegen Lieferanten zu prüfen.


Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten haben, können Sie unser Angebot einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung nutzen und uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail für eine solche erste Einschätzung auch vorab zusenden. Alternativ können Sie auch unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/  nutzen. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Kontaktieren Sie uns gerne bundesweit. Wir helfen Ihnen gerne!

Sie erreichen uns unter

Tel: 0251 / 208680-30

Fax: 0251 / 208680-50


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