Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (Stand: 13.05.2022)
- 3 Minuten Lesezeit
Mit dem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ erfolgten im Dezember 2020 weitreichende Änderungen im Wettbewerbsrecht (UWG). Unter anderem ging es dem Gesetzgeber darum, Onlinehändler besser vor Abmahnungen zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen Verbände (Abmahnvereine) seit dem 01.12.2021 nur noch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen, wenn sie in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) ist auch nach einer Aktualisierung (Stand: 13.05.2022) nicht in der Liste aufgeführt.
Der IDO sprach in der Vergangenheit massenhaft Abmahnungen aus
Meine Kollegen hier in der Kanzlei und ich haben in den letzten Jahren mehrere hundert Betroffene zu Abmahnungen des IDO beraten. Informationen zu der Abmahntätigkeit des Vereins und zu den hier in der Kanzlei vorliegenden Verfahren haben meine Kollegen und ich in einem fortlaufend aktualisierten Beitrag auf der Internetseite unserer Kanzlei veröffentlicht:
Nachdem Betroffene sich zuletzt in einer größeren Anzahl von Fällen gegen die Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen des Vereins gewehrt hatten, ging es in den entsprechenden gerichtlichen Verfahren immer wieder auch um den Vorwurf, der Verein würde rechtsmissbräuchlich handeln. Vor diesem Hintergrund gab es bereits vor dem 01.12.2021 Spekulationen darüber, ob der Verein in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen wird.
Aktualisierung der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (Stand: 13.05.2022)
Obwohl der IDO die Eintragung in die die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz beantragt hatte, ist der Verein bislang nicht in die Liste eingetragen. Nach einer Aktualisierung der Liste zum 13.05.2022 sind nunmehr die folgenden Verbände in die Liste eingetragen:
- Bundesverband Automatenunternehmer e. V.
- Berufsverband des Deutschen Briefmarkenhandels – Allgemeiner Postwertzeichen-Händler-Verband e. V.
- Bundesverband für Podologie e. V.
- Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e. V.
- Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.
- Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e. V.
- INTEGRITAS – Verein für lautere Heilmittelwerbung e. V.
- Mitteldeutscher Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und des Energiekundenschutzes e.V. (Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz – MWA)
- Schutzverband Deutscher Wein e. V.
- Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V.
- Verband Bayerischer KfZ-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.
- Verband des eZigarettenhandels e. V.
- Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.
- Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
- Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.
- Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e. V.
- Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e. V.
- Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.
- Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e. V.
Wird der IDO noch in die Liste eingetragen?
Nach den mir vorliegenden Informationen ist der Antrag des IDO auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz abgelehnt worden, der IDO hat gegen den ablehnenden Bescheid jedoch Widerspruch eingelegt. Das entsprechende Verfahren läuft offenbar noch. Es bleibt also weiterhin abzuwarten, ob der IDO noch in die Liste eingetragen wird.
Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html
Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:
- Rufen Sie mich einfach an: 0381 260 567 30
- Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Artikel teilen: