Lloyd Flottenfonds XI: Charterraten im Keller – Anlegern drohen Verluste

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Die beiden Fondsschiffe MS Barbados und MS Bonaire aus dem Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) waren bei Auflage des Schiffsfonds im Jahr 2008 zunächst fest verchartert. Daher bekam die Fondsgesellschaft die Auswirkungen der globalen Finanzkrise 2008 zunächst nicht direkt zu spüren. „Die Probleme, die auch vielen anderen Schiffsfonds zu schaffen machten, stellten sich aber auch beim Lloyd Flottenfonds XI mit entsprechender Verzögerung ein. Das bekommen auch die Anleger zu spüren“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.

Ein Blick in die Zahlen zeigt, dass die Entwicklung der Charterraten äußerst besorgniserregend ist. Konnten für die MS Barbados und MS Bonaire von Februar 2010 bis Januar bzw. November 2015 noch Charterraten von täglich 29.150 US-Dollar erzielt werden, sind die Raten mit Ablauf der Erstcharter erheblich eingebrochen. Zwischen April und Juli 2016 war die MS Barbados nur noch zu einer Charterrate von 5.200 US-Dollar beschäftigt. Die MS Bonaire ist derzeit noch bis Mitte März 2017 verchartert. Die Tagesrate beträgt lediglich 5.000 US-Dollar. „Dass bei diesen Zahlen die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft gefährdet ist, liegt auf der Hand“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Containerschifffahrt nach wie vor in einer schweren Krise befindet. Nach einem Bericht der Geschäftsführung des Lloyd Flottenfonds XI vom August 2016 reichte auch der schwache Nachfrageanstieg in 2015 und im ersten Halbjahr 2016 nicht aus, um das gleichzeitige Flottenwachstum auszugleichen. Überkapazitäten belasten also nach wie vor den Markt. Die zu erzielenden Charterraten bleiben daher auf niedrigem Niveau. Zudem führte die geringe Nachfrage auch zu Ausfallzeiten bei den Fondsschiffen des Lloyd Flottenfonds XI.

Der Druck auf Containerschiffe ist unvermindert hoch. Der Lloyd Flottenfonds XI wird außerdem noch durch die Verletzung der Loan-to-Value-Klausel (Höchstbeleihungsgrenze) belastet. Rechtsanwalt Röhrenbeck: „Spielt die finanzierende Bank irgendwann nicht mehr mit, kann der Notverkauf der Fondsschiffe oder auch die Insolvenz der Fondsgesellschaft die Folge sein. Beides führt in der Regel zu hohen Verlusten für die Anleger, die bis zum Totalverlust der Einlage führen können.“

Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, sich gegen die drohenden Verluste zu wehren. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann häufig Schadensersatzansprüche der Anleger begründen. „Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Geldanlage angepriesen. Anleger haben aber einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken von Schiffsfonds. Insbesondere müssen die Anleger auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden“, erläutert Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Die Kanzlei Röhrenbeck hat eine Interessengemeinschaft für Anleger des Lloyd Flottenfonds XI gegründet. So können die Interessen der Anleger gebündelt und den Forderungen entsprechender Nachdruck verliehen werden.

Mehr Informationen zur Interessengemeinschaft: www.kanzlei-roehrenbeck.de/flottenfonds


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