Lloyd Flottenfonds XII: MS Daphne Schulte im vorläufigen Insolvenzverfahren

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Der Lloyd Flottenfonds XII war der 100. Fonds, den die Lloyds Fonds AG aufgelegt hat. Doch auch die Anleger des Jubiläumsfonds müssen eine Hiobsbotschaft verdauen. Die Gesellschaft des Fondsschiffes MS Daphne Schulte ist insolvent. Das Amtsgericht Niebüll hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 5. April 2017 eröffnet (Az.: 5 IN 19/17).

„Es zeigt sich wieder einmal, dass Beteiligungen an Schiffsfonds alles andere als eine sichere Kapitalanlage und generell zum Aufbau einer Altersvorsorge ungeeignet sind“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Die Lloyd Fonds AG legte den Lloyd Flottenfonds im September 2008 auf und bot Anlegern an, sich ab einer Mindestsumme von 15.000 Euro zu beteiligen. Auf diese Weise kamen rund 50 Millionen Euro von den Anlegern zusammen. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Fonds liegt bei ca. 138 Millionen Euro. Die Fondsgesellschaft investierte in die drei Massengutfrachter MS Dora Schulte, MS Diana Schulte und MS Daphne Schulte, deren Gesellschaft nun insolvent ist und keine Erträge mehr für den Lloyd Flottenfonds XII generieren kann.

Obwohl der Fonds in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angesichts der globalen Finanzkrise und sinkenden Charterraten platziert wurde, wurden den Anlegern hohe Renditen in Aussicht gestellt. Die Prognosen werden angesichts der immer noch andauernden Krise der Handelsschifffahrt wahrscheinlich verfehlt werden und für die Anleger geht es eher darum, drohende Verluste abzuwehren.

Dies kann durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erreicht werden. „Im Grunde genommen wurden Schiffsfonds wider besseren Wissens immer wieder in den Anlageberatungsgesprächen als sichere Geldanlage dargestellt. Das sind sie nicht. Schiffsfonds haben einen spekulativen Charakter und sind für sicherheitsorientierte Anleger, die eine Altersvorsorge aufbauen möchten, grundsätzlich ungeeignet“, erklärt Fachanwalt Jansen. Die bestehenden Risiken für die Anleger wurden in Beratungsgesprächen allerdings häufig unter den Tisch gekehrt. „Die Anleger hätten aber unbedingt über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies aber häufig nicht geschehen, da die vermittelnden Banken eher an ihrer Provision als an den Anlagezielen ihres Kunden interessiert waren. Aus einer Falschberatung können sich aber Schadensersatzansprüche für die Anleger ergeben“, so Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht


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