LOGAN – Abmahnungen durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Der Filmrechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Anschlussinhaber von Internetanschlüssen abmahnen, die den Film Logan – The Wolverine, illegal mittels einer Filesharing-Software im Jahre 2017 angeboten haben. Die Betroffenen werden aufgefordert eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben wegen einer Urheberechtsverletzung nach § 19 a UrhG. Zudem sollen der abgemahnte Schadensersatz in Höhe von 700,00 EUR sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 € bezahlen. Uns liegt wiederholt ein Mandat zur Verteidigung gegen Waldorf Frommer vor.

Der Film ,,Logan‘‘ wird auf illegalen Filesharing Tauschbörsen zum up- und download bereitgestellt. Dies stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar. Daher bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung der Rechteinhaberin. Diese Ansprüche will Waldorf Frommer mithilfe einer Abmahnung möglichst unkompliziert durchsetzen.

Wieso erhalte ich eine Abmahnung?

Die IP-Adressen der Verantwortlichen werden ermittelt. Der Internetanschluss, über den das Filesharing vorgenommen wurde, wird identifiziert und der Anschlussinhaber folglich abgemahnt. Oft ist aber Anschlussinhaber nicht der Täter. Es kann durchaus sein, dass Gäste, Mitbewohner oder andere Familienmitglieder des Anschlussinhabers die ,,wahren'' Verantwortlichen der Urheberrechtsverletzung sind, sodass es möglich ist, die Ansprüche komplett abzuwehren. Aber auch der verantwortliche Anschlussinhaber hat die Möglichkeit, die Schadensersatzansprüche und Kosten zu minimieren. Die Forderung von Waldorf Frommer sollte daher nicht vorschnell bezahlt werden.

Wie verhalte ich mich richtig im Falle einer Abmahnung?

Grundsätzlich gilt, dass Sie zunächst Ruhe bewahren und nichts bezahlen und auch nichts unterschreiben sollten. Weiterhin sollten Sie selber keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen. Eine einmal unbedarfte getätigte Äußerung wird unter Umständen vermerkt und kann später nur schwer korrigiert werden. Beauftragen Sie uns daher mit Ihrer Verteidigung. Rufen Sie uns hierzu an. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und klären Sie über die Kosten unserer Beauftragung auf.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht Ihnen bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Urheberrecht und insbesondere im Bereich des Filesharings. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail. 


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