Loslösen von teurer Lebensversicherung mittels Widerspruch

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Widerspruchsrecht tausender Versicherungsnehmer besteht noch heute

Tausende Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, könnten dem Versicherungsvertrag heute noch widersprechen. Obwohl die eigentliche Frist für einen Widerspruch längst verstrichen ist, besteht in einer Vielzahl an Fällen noch immer ein Widerspruchsrecht. Zurückzuführen ist das auf fehlerhafte Belehrungen seitens der Versicherer. Weil die Lebensversicherungen den Vertragsunterlagen Widerspruchsbelehrungen anfügten, die fehlerhaft waren, setzte die Widerspruchsfrist nie ein. Den Versicherungsverträgen kann de facto „ewig“ widersprochen werden. Dieses Widerspruchsrecht kann sich nicht nur als rechtlicher, sondern auch als finanzieller Vorteil entpuppen.

Widerspruch wirtschaftlich attraktiver als Kündigung – Ersparnis garantiert

Denn das heute noch bestehende Widerspruchsrecht kann dazu verhelfen, sich von der eigenen teuren Lebensversicherung zu trennen und viel Geld zu sparen. In den Jahren 1994 bis 2007 wurden die meisten Lebensversicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell, das seit 2008 unzulässig ist, abgeschlossen. Bei dieser Variante wurden dem Kunden einige wichtige Informationen zur Lebensversicherung, Belehrungen über die eigenen Rechte und Geschäftsbedingungen erst nach Vertragsunterzeichnung übermittelt. In derselben Zeit lockten die Versicherer mit der Bindung der Lebensversicherung an einen Fonds. Mit der Verknüpfung der Versicherungssumme und teilweise risikoreichen Finanzgeschäften wurde den Kunden versprochen, schnell hohe Gewinne zu erzielen.

Diesen Erwartungen wurden die fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht gerecht, im Gegenteil: Phasen niedriger Zinsen, Verluste am Finanzmarkt und eine gewisse Stagnation ließen die erhofften Gewinne ausbleiben. Der Abschluss einer derartigen Lebensversicherung erwies sich für viele Verbraucher als Fehler. Die Beiträge wurden angesichts der niedrigen Ersparnis zur Last.

Eine Kündigung der Versicherung kam allerdings auch nicht infrage, denn die Summe, die betroffene Kunden zurückerhalten hätten (sog. Rückkaufswert) hätte nur einen Bruchteil der eingezahlten Beträge widergespiegelt.

Statt durch Kündigung und Erhalt des Rückkaufswertes ein großes Verlustgeschäft zu machen, bietet das Ausnutzen des Widerspruchsrechts eine neue, günstige Alternative. Folge des Widerspruchs ist die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Nahezu alles geflossene Geld erhält der Verbraucher von der Versicherung zurück. Im Vergleich zu einer Kündigung ist der Widerspruch wesentlich attraktiver und die einzige Chance, sich ohne dramatischen Geldverlust von der teuren Versicherung zu trennen.

Versicherer verschwiegen Kunden erhebliche Details zu Widerspruch

Diese Möglichkeit besteht aufgrund von Fehlverhalten der Versicherungen – in unzähligen Fällen. Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass Verbraucher bei Abschluss von derartigen Verträgen vollumfänglich und unmissverständlich über ihre Rechte belehrt werden müssen. Jegliche Unstimmigkeiten, mangelnde Präzision oder Lücken stellen eine Missachtung dieses Grundsatzes dar. Viele Versicherungen ließen ihre Kunden beispielsweise über wichtige Formerfordernisse im Unklaren. Oft fehlten auch Bezeichnungen einzelner Unterlagen. Kurzum, eine den Anforderungen gerecht werdende Belehrung erfolgte in weniger der Hälfte aller Fälle. Der Europäische Gerichtshof und der BGH beurteilten diese Verstöße als nicht hinnehmbar und sprachen den Verbrauchern in den meisten Fällen das „ewige“ Widerspruchsrecht zu!

Auswahl an Versicherungen, die ihre Kunden fehlerhaft belehrten:

  • Nürnberger Lebensversicherung AG
  • Provinzial
  • Liberty Europe
  • R + V Versicherung
  • CapitalLeben

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Rund 60 % all derjenigen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abschlossen, sind betroffen. Doch keineswegs kann das Widerspruchsrecht auf eigene Faust durchgesetzt werden. Um den maximalen Erfolg zu erzielen, ist eine professionelle juristische Beratung unumgänglich. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet an, Versicherungsverträge auf das noch bestehende Widerspruchsrecht hin kostenlos zu prüfen und eine Einschätzung von Lage und Aussichten abzugeben.

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