Mahnbescheid der Kanzlei rka im Auftrag der Firma Techland erhalten?

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Wie in den vergangenen Jahren wurden auch in diesem Jahr kurz vor und nach dem Jahreswechsel an zahlreiche Haushalte Mahnbescheide versendet. So hat auch die Kanzlei rka in Fällen teils bereits Jahre zurückliegender Filesharing-Abmahnungen Mahnbescheide im Auftrag der Firma Techland Sp. z. o.o. beantragt. Wie sollte man auf einen solchen Mahnbescheid reagieren?

Mahnbescheide nach Filesharing Abmahnungen der Kanzlei rka

Die Empfänger dieser Mahnbescheide sind in der Regel vor einiger Zeit von der Kanzlei rka im Namen der Firma Techland Sp. z. o.o. abgemahnt worden, da von Ihrem Internet-Anschluss illegal urheberrechtlich geschütztes Material (in der Regel Computerspiele) angeboten worden sein soll. 

In solchen Abmahnungen wurde üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine nicht unerhebliche Zahlung verlangt. Nicht selten weigern sich die Abgemahnten, die Forderungen zu erfüllen. Teils nach Jahren beantragt die abmahnende Kanzlei in vielen solcher Fälle bei einem Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheides, zum Beispiel auch um eine Verjährung der mutmaßlichen Ansprüche zu verhindern. 

Was ist ein Mahnbescheid und muss man hierauf reagieren?

Ein Mahnbescheid ist eine automatisierte Zahlungsaufforderung, die auf Antrag eines mutmaßlichen Gläubigers von einem Mahngericht an den mutmaßlichen Schuldner versendet wird. Ob die Forderung im Mahnbescheid überhaupt berechtigt ist, wird hierbei vom Mahngericht gar nicht geprüft. Bleibt der Mahnbescheid aber unwidersprochen, kann der Gläubiger nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid beantragen. 

Es droht dann die Vollstreckung, selbst dann, wenn die Forderung unberechtigt ist. Deshalb ist bei gerade unberechtigten Forderungen ein aktives Tätigwerden nach Erhalt eines Mahnbescheides so wichtig. Wird nämlich innerhalb der zweiwöchigen Frist dem Mahnbescheid wirksam widersprochen wird, kann der Gläubiger nur noch versuchen, seine Ansprüche im Wege eines Gerichtsverfahrens durchzusetzen.

Schnelles Handeln erforderlich

Daher sollte man nach Erhalt eines Mahnbescheides dringend aktiv werden und zunächst prüfen lassen, ob die von der abmahnenden Kanzlei geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. 

In vielen Fällen, z. B. dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern vielleicht Dritte als Täter der mutmaßlichen Downloads infrage kommen, bestehen oftmals gute Aussichten, sich mit Erfolg gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen. 

Haben auch Sie einen Mahnbescheid wegen einer solchen Filesharing-Angelegenheit erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, entweder per E-Mail oder gerne auch telefonisch. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit vielen Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei rka erhalten haben.



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