Mahnbescheid oder Klage wegen illegalen Filesharings in einer Internettauschbörse erhalten?

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Wir beobachten jedes Jahr, insbesondere auch in diesem Jahr, dass die Anzahl von Mahnbescheiden sowie Klagen gegen Abgemahnte, die in der Vergangenheit eine Abmahnung wegen des illegalen Filesharings in Internettauschbörsen erhalten haben, gerade zum Ende eines Jahres in die Höhe schnellen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Etwaige Forderungen der einschlägigen Abmahnkanzleien drohen zu verjähren.

Aus diesem Grund kommt es vermehrt zu gerichtlichen Verfahren in Form des Mahnverfahrens oder auch des Klageverfahrens. Wir haben bereits eine hohe Anzahl von gerichtlichen Filesharing-Verfahren in Form von klassischen Klageverfahren oder auch in Form von Mahnbescheidsverfahren erfolgreich auf Passivseite vertreten. Denn selbst wenn das gerichtliche Verfahren schon eingeleitet wurde, stehen in zahlreichen Fällen weitere Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere können durch geeignete Maßnahmen die Kosten auch noch in diesem Verfahrensstadium gering gehalten werden.

Haben Sie beispielsweise einen Mahnbescheid erhalten, bietet es sich zunächst an, gegen diesen umgehend innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Wird diese Frist versäumt, droht umgehend der Erlass eines sogenannten Vollstreckungsbescheids. Zwar kann gegen einen solchen ebenfalls noch der Einspruch eingelegt werden, jedoch besteht hierin der Nachteil, dass aus einem Vollstreckungsbescheid bereits über den Gerichtsvollzieher Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Sollten Sie daher einen Mahnbescheid erhalten haben, wenden Sie sich gerne innerhalb der zwei Wochen-Frist an uns. Wir können mit Ihnen zusammen rechtssicher die Erfolgsaussichten einer etwaigen Verteidigung erörtern, da uns die zwischenzeitlich mannigfaltige Rechtsprechung in der Bundesrepublik vollumfänglich bekannt ist.

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie eine Klage zugestellt bekommen haben sollten. Auch in diesem Fall helfen wir Ihnen rechtssicher weiter.

Gerne können Sie sich zunächst unverbindlich an unsere Kanzlei wenden. Wir würden uns freuen, Ihnen auch in Ihrem Verfahren schnell, kostengünstig und vor allen Dingen rechtssicher weiterhelfen zu können. Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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