Mal wieder: Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mal wieder eine Abmahnung von Verband Sozialer Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt. Gern berate ich auch Sie.

Zu der Tätigkeit des Vereins:

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. ist ein seit 1975 tätiger Wettbewerbsverein, der Abmahnungen ausspricht. Informationen zu den entsprechenden Verfahren finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verband-sozialer-wettbewerb.htm

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder einmal um den Vorwurf der unzulässigen Bewerbung von Lebensmitteln. Konkret geht es um die Bewerbung eines Kaffees mit der Angabe

„sehr bekömmlich“.

Insoweit wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Angabe „bekömmlich“ um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt, die nach den entsprechenden rechtlichen Vorgaben unzulässig ist. Zur Begründung wird ausgeführt, dass es sich bei der streitgegenständlichen Angabe zumindest um eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe handle. Unspezifische gesundheitsbezogene Angaben seien jedoch nur dann zulässig, wenn sie auf einen vermeintlichen Charakter einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe abgestellt seien, was vorliegend nicht der Fall sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungserklärung gefordert.

Des Weiteren wird eine Abmahnkostenpauschale i.H.v. 238,00 Euro gefordert.

Meine Einschätzung: 

Die Werbung mit dem Begriff „bekömmlich“ ist quasi ein Klassiker und auch bei Angeboten anderer Produkte problematisch, z.B. bei Spirituosen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-e-v-erhalten-ich-berate-auch-sie-190697.html

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf eine Abmahnung wegen der Werbung mit dem Begriff „bekömmlich“ sollten Sie im Übrigen berücksichtigen, dass die Einhaltung entsprechender Unterlassungsverpflichtungen recht fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie. Dies betrifft insbesondere Abmahnverfahren mit Beteiligung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V..

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Sie wollen sich zunächst über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung informieren? Entsprechende Informationen finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-was-tun.htm

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu einer Abmahnung des Vereins?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Weitere Beiträge mit Informationen zu dem Vorgehen des Vereins:

Werbung mit nährwertbezogenen Angaben und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-e-v-erhalten-ich-berate-sie-199280.html

Benutzung der Bezeichnung „Low Carb“:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-e-v-wegen-low-carb-erhalten-ich-berate-auch-sie-196104.html

gesundheitsbezogene bzw. krankheitsbezogene Wirkaussagen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-ev-erhalten-ich-berate-sie_151015.html

Und der Verein macht auch Vertragsstrafen geltend:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sollen-sie-auch-eine-vertragsstrafe-an-den-verband-sozialer-wettbewerb-e-v-zahlen-199938.html


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema