Mandantin erhält Kaufpreis nach Bestellung im Onlineshop von Cartier zurück

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Wir haben erfolgreich für eine Mandantin die Rückzahlung des im Zuge ihrer Bestellung im Onlineshop der Luxusmarke Cartier (www.cartier.com) für ein Schmuckstück gezahlten Kaufpreises erwirkt. Als offizieller Verkäufer für Deutschland agierte hier die Richemont Northern Europe GmbH.


Cartier verwehrte Rücknahme des bestellten Schmuckstücks

Da unsere Mandantin nach einer Anprobe das von ihr bestellte Schmuckstück nicht behalten wollte, sandte sie den Artikel an den Verkäufer zurück. Auf cartier.com wird mit einem Recht auf kostenlose Rückgabe und kostenlosen Umtausch innerhalb von 30 Tagen geworben. Trotzdem verwehrte Cartier bzw. die Richemont Northern Europe GmbH die Rücknahme des Artikel und forderte stattdessen die Zahlung des Kaufpreises: Die Kaufsache sei angeblich beschädigt, weswegen ein Anspruch auf Rückgabe des Schmuckstücks nicht bestünde. Unsere Mandantin sah sich daher schließlich zur Zahlung des Kaufpreises genötigt.


Widerrufsrecht ermöglicht Rückforderung

Bei einer Prüfung des Sachverhalts kamen wir zu dem Schluss, dass unserer Mandantin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht und dass sie dieses Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat. Da Cartier nicht ausreichend über den Widerruf informierte, musste unsere Mandantin auch nicht für die angeblichen Beschädigungen Ersatz leisten. Unsere Mandantin erhielt daraufhin den kompletten von Ihr gezahlten Kaufpreis zurück.


Weitere Angriffspunkte mussten gar nicht erst genutzt werden

Wegen der fehlenden ausreichenden Belehrung über das Widerrufsrecht, mussten wir auf weitere für Ansprüche unserer Mandantin sprechende Aspekte gar nicht erst eingehen. So konnte die Frage, ob bei der derzeitigen Gestaltung der Website www.cartier.com überhaupt wirksame Kaufverträge geschlossen werden, dahinstehen. Darüber hinaus musste nicht geklärt werden, ob unsere Mandantin für die behaupteten Beschädigungen des Artikels verantwortlich ist.


Kostenlose Ersteinschätzung der Forderung auf Rückzahlungen des Kaufpreises

Sie möchten den Kaufpreis zurückfordern, den Sie bei einer Bestellung bei Cartier oder einem anderen Hersteller von hochpreisigen Artikeln gezahlt haben? Die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Bitte beachten Sie, dass sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts erst bei entsprechend hohen Kaufpreisen lohnt.

Sie erreichen die Kanzlei unter der Telefonnummer 0251 20 86 80 30 oder per E-Mail an info@wd-recht.de



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