Marions Kochbuch: Abmahnung wegen Foto (Pommes rot weiß) – was tun?

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Uns wird erneut eine Abmahnung der Kanzlei albrecht legal vorgelegt. Die Kanzlei macht Ansprüche für Folkert Knieper geltend. Herr Knieper soll der Fotograf sein, der sämtliche Bilder erstellt hat, die auf Marions Kochbuch unter www.marions-kochbuch.de abrufbar sind.

Worum geht es in den Abmahnungen von Folkert Knieper?

In diesem Fall geht es um ein Foto, das Pommes Frites, überzogen mit Ketchup und Mayonnaise, in einer Schale zeigt. Dieses Foto soll unberechtigt in einer Speisekarte verwendet worden sein. Wegen dieser Nutzung verlangt Folkert Knieper nun

  • die Löschung des Fotos von der Webseite und vom Server,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • die Zahlung von
    • Schadensersatz in Höhe von 1.054 € sowie
    • Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 €.

Was fällt auf

Angeblich soll Herr Folkert Knieper das Foto gemacht haben. Der Abmahnung sind dafür aber keine Nachweise beigefügt. Es wird lediglich auf die angebliche Veröffentlichung des Fotos unter www.marions-kochbuch.de verwiesen – jedoch ohne eine URL dazu anzugeben. Außerdem fehlen auch konkrete Angaben dazu, wie das Foto entstanden sein soll. Lediglich pauschal auf alle Fotos auf Marions Kochbuch bezogen wird geschrieben, dass die Speisen nach ästhetischen Gesichtspunkten angeordnet und ausgeleuchtet werden.

Schadensersatz

Folkert Knieper fordert Schadensersatz in Höhe von 1.054 €. Zur Berechnung verweist er auf die Bildhonorare, wie sie von der MFM (Mittelstandsgesellschaft Fotomarketing) herausgegeben werden. Es ist aber nicht erkennbar, aus welchen Gründen die Berechnung nach den MFM-Bildhonoraren erfolgen sollte. 

Erstattung von Rechtsanwaltskosten

Außerdem wird in der Abmahnung die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 € gefordert. Die Berechnung der Kosten erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und es wird ein Gegenstandswert von 10.054 € zugrunde gelegt. Dieser besteht aus 9.000 € für den Unterlassungsanspruch und 1.054 € für den Schadensersatzanspruch. Hier dürfte die Frage zu stellen sein, ob diese Werte für die Berechnung des Gegenstandswertes angemessen sind. Denn nicht automatisch ist bei einer unberechtigten Fotonutzung ein Wert von 9.000 € angemessen. Hierbei spielt vielmehr u.a. der Angriffsfaktor, der sich aus der unberechtigten Nutzung ergibt, eine Rolle, wie auch die Qualität des Fotos und die Bekanntheit des Fotografen. Es dürfte fraglich sein, ob diese Gesichtspunkte hier einen Wert von 9.000 € rechtfertigen.

Wir raten: erst anwaltliche Beratung, dann reagieren

Grundsätzlich sollten die Fristen in der Abmahnung beachtet werden. Denn sonst droht ein Gerichtsverfahren. Das darf aber nicht bedeuten, dass man blind die Forderungen von Folkert Knieper erfüllt. Erst sollte genau geprüft werden, ob Herrn Knieper die Forderungen überhaupt zustehen. Und selbst für den Fall, dass sich herausstellt, dass das Foto tatsächlich ohne Berechtigung benutzt wurde, bedeutet das nicht, dass die Zahlungsforderungen von Herrn Knieper in ihrer Höhe berechtigt sind. Wir bieten dafür unsere Unterstützung an: Nutzung Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir raten davon ab, ohne vorherige anwaltliche Beratung mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Denn es kann sein, dass dadurch die Verteidigungschancen verringert werden.

Ist die Abmahnung wirksam?

Wir prüfen für Sie auch, ob die Abmahnung möglicherweise unwirksam ist. Denn eine urheberrechtliche Abmahnung muss bestimmte formale Vorgaben einhalten. Geschieht das nicht, ist die Abmahnung unwirksam. Die Folge ist, dass keine Rechtsanwaltskosten erstattet werden müssen. Außerdem kann man sogar die eigenen Anwaltskosten erstattet verlangen. Beauftragen Sie uns, übernehmen wir das für Sie!

Erstberatung bei uns: kostenfrei

Schicken Sie uns daher gerne die Abmahnung zu. Unsere Erstberatung ist kostenfrei. Da wir Erfahrung mit entsprechenden Abmahnungen haben, können wir Ihnen schnell und unkompliziert helfen.

Bitte senden Sie uns die Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten

  • per Email: info@heldt-zuelch.de
  • als Foto per WhatsApp: 0160 9244 2043.

Wir schauen uns dann die Abmahnung an und melden uns bei Ihnen für die kostenfreie Erstberatung. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns mandatieren.

Foto(s): Christina Körte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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