Marke anmelden – was sollte man bei einer Markenanmeldung beachten?

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Sie wollen eine Marke anmelden? Wir beraten täglich Mandanten bei Markenanmeldungen. Finden Sie nachfolgend ein paar hilfreiche Tipps, worauf Sie bei einer Markenanmeldung achten sollten. 

Vorab: Wenn Sie eine Marke anmelden wollen, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns Ihre Wunschmarke und die Waren- und Dienstleistungen, für die Sie die Marke schützen lassen wollen. 

Wir melden uns umgehend bei Ihnen, geben Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung zur Schutzfähigkeit und einer sinnvollen Anmeldestrategie. 

Sie wollen wissen, ob Ihre Wunschmarke noch frei ist? Nutzen Sie unser kostenloses Tool unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/marke-noch-frei/

Marke anmelden – Wie geht das?

Eine Markenanmeldung ist schnell gemacht. Beim DPMA können die notwendigen Formulare heruntergeladen oder die Markenanmeldungen online durchgeführt werden. Erfahrene Markenanwälte wissen hingegen, dass die Anmeldung der Marke in der Regel erst am Ende des Prozesses einer erfolgreichen Markenanmeldung steht. Wer ohne die nötige Vorarbeit eine Marke anmeldet, läuft Gefahr, dass

  • die Marke mangels Schutzfähigkeit nicht eingetragen wird
  • die Marke für die falschen Waren- und Dienstleistungen eingetragen wird
  • die Marke zwar eingetragen wird, hierdurch aber ältere Marken verletzt werden und hierdurch
  • ein Widerspruch eines Markeninhabers folgt oder
  • eine kostenpflichtige Abmahnung eines Inhabers einer älteren Marke ausgesprochen wird
  • ein kostenpflichtiges Löschungsverfahren eingeleitet wird.

Anmelder, die nicht anwaltlich vertreten sind, übersehen häufig, dass das DPMA und/oder EUIPO nicht prüft, ob es eine ältere identische oder ähnliche Marke bereits gibt. Unbedarfte Markenanmelder laufen dabei häufig in ein „offenes Messer“. Dies ist auch ein Grund, weshalb zunehmend markenrechtliche Abmahnungen ausgesprochen werden.

Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie insbesondere folgende Fragen vor Anmeldung prüfen bzw. klären:

  • Ist das Zeichen als Wortmarke schutzfähig? Falls nein, wäre eine Wort-/Bildmarke möglich?
  • Gibt es ältere identische Marken für identische Waren- und Dienstleistungen?
  • Gibt es ältere ähnliche Marken für ähnliche Waren- und Dienstleistungen?
  • Gibt es ältere identische Unternehmenskennzeichen (Firma) für identische Waren und/oder Dienstleistungen?
  • Gibt es ältere ähnliche Unternehmenskennzeichen für ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen?

Warum sollte man bei einer Markenanmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen?

Wer eine Marke anmelden möchte, sollte immer eine professionelle Markenrecherche durchführen lassen. Der Grund hierfür ergibt sich aus des Verletzungstatbestand des MarkenG, welcher die Grundlage für Abmahnungen, Klagen und Strafverfahren (§143 MarkenG) ist. 

§ 14 MarkenG lautet u. a.

„Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen 

1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,

2. ein Zeichen zu benutzen, wenn das Zeichen mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, die von der Marke erfasst werden, und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder…“

Es ist also nicht nur untersagt, ein identisches Zeichen für identische Waren zu verwenden, sondern auch ein ähnliches Zeichen für ähnliche Waren. 

Aus der Praxis als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und erfahrene Markenanwälte können wir berichten, dass die meisten Markenverletzungen eher auf „Ähnlichkeit“ beruhen, da im Vorfeld nicht ausreichend recherchiert wurde. 

Übersehen wird dabei, dass eine solche Markenverletzung ebenfalls strafbar ist. Überdies sind die Gegenstandswerte in Markensache regelmäßig hoch und beginnen häufig bei 50.000 €. Das Kostenrisiko einer fahrlässigen Markenanmeldung und Benutzungsaufnahme ist daher enorm. 

Zudem besteht ohne Recherche die Gefahr eines „Worst-case-Szenarios“, nämlich, dass sich Inhaber ältere Marken erst Jahre nach Anmeldung Ihrer Marke im Rahmen einer markenrechtlichen Abmahnung bei Ihnen melden und für den vergangenen Zeitraum der Nutzung Ihrer Marke Auskunft und Schadenersatz verlangen. Kein Markeninhaber ist verpflichtet, Widerspruch einzulegen und die Markenregister zu überwachen. Der Markeninhaber kann jederzeit mit einer Abmahnung reagieren. Diese Risiken können nur durch eine umfangreiche Ähnlichkeitsrecherche minimiert werden

Was sollte vor einer Markenanmeldung recherchiert werden?

Neben der Identitätsrecherche, welche Sie selbst bei DPMA oder im Handelsregister durchführen können, ist eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche extrem wichtig. Soweit das Risiko späterer Konflikte mit älteren Schutzrechten Dritter (Marken und Firmennamen) möglichst eingeschränkt werden soll, empfehlen wir, dass vor Anmeldung eine umfangreiche Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt wird. 

Eine Ähnlichkeitsrecherche kann ein Laie ohne entsprechende Rechercheprogramme nicht durchführen. Auch die Auswertung eines Rechercheberichtes ist einem rechtlichen Laien oder fachfremden Rechtsanwälten kaum möglich. 

Zu jedem einzelnen Treffer ist zu prüfen, ob Verwechslungsgefahr im Sinne des Gesetzes und der markenrechtlichen Rechtsprechung vorliegt. Aus unserer Sicht stellt die rechtssichere Anmeldung einer Marke eine Spezialmaterie dar, welche in die Hände eines erfahrenen Fachanwalts gehört. Eine Markenanmeldung ohne Ähnlichkeitsrecherche ist risikobehaftet und aus unserer Sicht fahrlässig.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Marke

Wenn Sie eine rechtssichere Markenanmeldung wünschen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Prüfung der Schutzfähigkeit des gewählten Begriffes und individuelle Beratung zum Markennamen, um unnötige Recherchekosten zu vermeiden 
  • Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche bzgl. Wortmarke- und Firmennamen 
  • Erstellung des passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses 

Wir bieten unseren Mandanten individuelle Beratung zu ihrer Wunschmarke oder ihrem Logo an. Unsere Tätigkeit enthält die vorgenannten Punkte sowie die 

  • Markenanmeldung beim DPMA – inklusive 2. Markenanmeldung als Wort-/Bildmarke (Logo) mit identischen Wortbestandteil, falls gewünscht.
  • gesamte Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt 
  • individuelle Beratung im Zusammenhang mit der Markenanmeldung, inkl. Beratung in unserer Kanzlei – falls gewünscht.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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