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Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für Dreimaster Modevertrieb GmbH (SCHMUDDELWEDDA)

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Wege einer Ersteinschätzung wurde mir erneut eine aktuelle Abmahnung der Dreimaster Modevertrieb GmbH vom 21.03.2023 zur Prüfung vorgelegt.


In der Abmahnung wird vorgetragen, dass die Dreimaster Modevertrieb GmbH Rechteinhaberin, der beim Europäischen Markenamt unter der Registernummer 009885948 registrierten Unionsmarke “SCHMUDDELWEDDA“ ist. Die Marke genießt u.a. für Bekleidungsstücke Schutz.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung zu Grunde. Die Abmahnerin will ermittelt haben, dass über die Social Media Plattform Instagram im Rahmen eines Beitrages der Hashtag „schmuddelwedda“ gesetzt wurde. Da es sich bei dem dort beworbenen Produkt einer Mütze nicht um ein solches der Marke SCHMUDDELWEDDA handelt, werde rechtswidrig das Interesse von Kunden der Produkte der Rechteinhaberin auf fremde Markenbekleidung gelenkt. Hierdurch sei mangels Zustimmung der Rechteinhaberin ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 lit. a) und b) UMV zum Nachteil der Abmahnerin gegeben.


Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Herkunft und Vertriebswege und Umsätze
  • Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 75.000,00 EUR, mithin 1.927,10 EUR
  • Erstattung von Dokumentationsosten in Höhe von 89,25 EUR


Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!

Adressaten von Abmahnungen reagieren meist im Affekt falsch. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Auch sollten Sie nicht in Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei treten. Nehmen Sie vielmehr direkt Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf. Im Idealfall beauftragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher auf das Markenrecht höchst spezialisiert ist.

Abmahnung berechtigt?

Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt ist ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C-558/08).

Auskunft?

Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.


DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit an. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Alternativ erreichen Sie uns unter 0211-69155122.

Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!

Ich vertrete ich seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

Ratschläge:

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!


DREGER IP LEGAL 

Rechtsanwalt Dirk Dreger

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Telefon: 0211/69155122

E-Mail: info@dregeriplegal.de

Internet: www.dregeriplegal.de




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