Abmahnung der Volkswagen AG (Marke) durch Rechtsanwälte der Kanzlei Lubberger Lehment im Umlauf. Das ist zu tun!

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Die Kanzlei Lubberger Lehment mahnt im Namen der Volkswagen AG angebliche Markenrechtsverletzungen ab. Als einer der weltweit führenden Automobilhersteller verfügt die Volkswagen AG über einen umfassenden Markenschutz.

Was wird abgemahnt?

Die Abmahner stellen auf die angebliche Verletzung der Wortmarken „Bulli“, „VW“ sowie das bekannte „VW“- Logo und die dreidimensionale Eintragung „Bulli 3D“ mit Schutz für Waren der Klasse 20 ab.

Gerügt werden zumeist Angebote der Abgemahnten auf Portalen wie ebay oder Amazon ohne eine entsprechende markenrechtliche Lizenz der Volkswagen-AG.

Was fordern die Abmahner?

Mit der anwaltlichen Abmahnung fordert die Volkswagen AG die Betroffenen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Erteilung von weitgehenden Auskunftsansprüchen sowie der Vernichtung sämtlicher vorhandener Exemplare auf.

Darüber hinaus werden Anwaltskosten in Höhe von 3.247,90 € geltend gemacht. Hierbei werden 250.000 € als Gegenstandswert zugrunde gelegt. Dem Schreiben ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Erste-Hilfe-Tipps

Bewahren Sie Ruhe ohne aber die in der Abmahnung gesetzten Fristen aus den Augen zu verlieren.

Unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne Modifikation und zahlen Sie die geforderte Summe nicht ohne vorherige Zuhilfenahme eines rechtlichen Beistandes.

Wir unterstützen Sie gerne

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Dr. Newerla genau der richtige Ansprechpartner für Sie! Wir finden gemeinsam mit Ihnen für das Problem eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Preis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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