MCE 08 Sternenflotte IC 4 in wirtschaftlicher Schieflage

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Die Schiffsfondsgesellschaft MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wird derzeit liquidiert aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Die ausgezahlten Ausschüttungen werden derzeit zurückgefordert und jetzt könnte betroffenen Anlegern der Totalverlust drohen.

Zahlreiche Anleger haben sich an dem 2011 aufgelegten Schiffsfonds MCE 08 Sternenflotte IC 4 als Kommanditisten beteiligt. Der Fonds investiert in Fondsgesellschaften, die wiederum in Schiffe investieren. 

Seit vielen Jahren kriselt es auf dem Schiffsmarkt: Seit der Finanzkrise 2008 sind zahlreiche Schiffsfondsgesellschaften betroffen. Der Schiffstransport wurde von allen Seiten vergrößert und die bereits bestehenden Überkapazitäten intensiviert. Jedoch sank auch die Nachfrage. Zahlreiche Schiffe ankerten an Häfen ohne Charterverträge und kosteten die Reedereien viel Geld. Auch die Anleger waren betroffen. Die Zinsausschüttungen blieben aus und letztlich erlitten die Anleger häufig den Totalverlust. Trotz der wirtschaftlichen Entwicklung seit 2008 haben zahlreiche Emissionshäuser auch weiterhin Schiffsfondsbeteiligungen am Markt angeboten und gingen damit erneut hohe wirtschaftliche Risiken ein.

Anleger sind auch Unternehmensbeteiligte

Einigen Anlegern dürfte gar nicht im Klaren sein, was eine Kommanditbeteiligung bedeutet. Bei einem Kommanditisten handelt es sich um einen Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Vor allem im Bereich Schiffsfonds beteiligen sich Kapitalanleger häufig als Kommanditisten. Das bedeutet, dass der Anleger mit seiner Kommanditeinlage haftet und nicht unbeschränkt mit dem eigenen Privatvermögen.

Im Falle einer Insolvenz sind die Kommanditisten schlechter gestellt als die Insolvenzgläubiger. Der Anspruch auf Rückgewähr der Einlagen tritt hinter die Ansprüche der Insolvenzgläubiger zurück.

Beim Zustandekommen eines Beratungsvertrages muss anlage- und anlegergerecht über das Investment belehrt werden. Neben der umfassenden Aufklärung über die Risiken, insbesondere dem Risiko erheblicher Substanzverluste bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals, die Laufzeiten und der eingeschränkten Handelbarkeit bei Schiffsfonds-Beteiligungen, muss auch auf die negative Wirtschaftspresse hingewiesen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am 7. Oktober 2008 (Az.: XI ZR 89/07). Existiert eine negative Berichterstattung, muss der Berater im Gespräch darüber aufklären.

Möglichkeiten der Anleger

Anleger könnten bei dauernden wirtschaftlichen Schwierigkeiten hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb dringend geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls geltend zu machen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Oftmals wurden Schiffsfonds als sehr sicher und gewinnbringend verkauft, obwohl diese hohe Risiken für Investoren bergen. 

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