Mehrere Mahnbescheide des Amtsgerichts Wedding, beantragt durch rka Rechtsanwälte

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Uns wurden in den letzten Tagen mehrere kürzlich zugestellte Mahnbescheide des Amtsgerichts Wedding durch unsere Mandanten vorgelegt, welche zuvor von den rka Rechtsanwälten beantragt worden waren. Die Mahnbescheide sind jeweils nach einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharings an Werken der Koch Media GmbH beantragt worden.

Sachverhalt:

In den uns vorgelegten Fällen waren die Mandanten zuvor (zum Teil 4 Jahre bevor der Mahnbescheid beantragt wurde) von den rka Rechtsanwälten wegen des Vorwurfs von Filesharing abgemahnt worden. Filesharing ist das Herunter- und gleichzeitige Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken, wie z. B. Filmen oder Musik in Tauschbörsen. Genau dies wird unseren damals noch nicht durch unsere Kanzlei vertretenen Mandanten vorgeworfen. Urheberrechtsinhaber war jeweils die Koch Media GmbH. Auf die Abmahnung reagierten unsere damals noch nicht durch uns vertretenen Mandanten entweder gar nicht oder nicht hinsichtlich der geforderten Kosten (d. h. nur mit der selbständigen Abgabe einer Unterlassungserklärung). In den Mahnbescheiden werden nun die ursprünglich geforderten Kosten geltend gemacht. Sie belaufen sich jeweils auf Beträge 2.400,00 und 2.500,00 Euro. Wir weisen darauf hin, dass die ursprüngliche Forderung in der Abmahnung einen Betrag um 1.800,00 € betrug. Durch Zinsen, zusätzliche Rechtsanwaltshonorare und Gerichtskosten wuchs die Summe auf den nun geforderten Betrag an.

Dieser Sachverhalt zeigt wieder einmal: Niemand wird vergessen! Auch wenn Abmahnadressaten ihre Abmahnung ggf. schon wieder vergessen haben, kann die gerichtliche Geltendmachung bspw. in einem Mahnbescheid erfolgen. Lizenzschadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung verjährt nach einem BGH-Urteil nicht regulär nach drei Jahren, sondern erst nach 10 Jahren.

Wie reagieren?

  • Keine Panik
  • Auf keinen Fall ignorieren
  • Nicht selber antworten

Einen Mahnbescheid sollten Sie als Adressat unter keinen Umständen ignorieren! Es droht der Erlass eines Vollstreckungsbescheides, aus dem sodann bspw. unter Zuhilfenahme eines Gerichtsvollziehers die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann! Daher sollten Sie unverzüglich nach Zustellung eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragen. Diese wird Ihren gesamten Sachverhalt prüfen und das weitere Vorgehen planen. Die Widerspruchsfristen für einen Mahnbescheid sind kurz. Daher sollten Sie sofort nach Zustellung einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Wir haben bereits Erfahrungen in einer hohen vierstelligen Zahl an Mandaten, die wir außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich bearbeitet haben, u. a. aus den Gebieten Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und weiteren Rechtsgebieten.

Wir bieten für Personen, die eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, eine kostenlose Ersteinschätzung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen auch Ihnen – im gesamten Bundesgebiet!

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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