Mieter muss für fehlerhafte Rechtsberatung durch Mietverein selbst einstehen

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Mieter müssen bei fehlerhafter Rechtsberatung selbst für die Folgen aufkommen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 102/06).
Im aktuellen Fall hatte ein Mietverein einem Mieter fälschlicherweise geraten, die Vorauszahlungen für Nebenkosten zurückzuhalten. Nachdem er diesen Rat befolgte, wurde ihm das Mietverhältnis gekündigt. Pech für den Mieter, denn dieser müsse nach dem BGB für das schuldhafte Verhalten des von ihm eingeschalteten Mieterschutzvereins einstehen.

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