Mini-Jobs: Das ändert sich 2013

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Ab 1. Januar 2013 gelten für geringfügig Beschäftigte neue Verdienstgrenzen. Für Mini- und Midi-Jobber heißt das, dass sie ab dem kommenden Jahr mehr dazu verdienen dürfen. Das Gesetz wurde vom Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen. Übergangs- und Bestandschutz-Regelungen werden für alle Minijobverhältnisse geltend, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden.

Die Reaktion auf Lohnentwicklungen

Minijobs wurden im Jahr 2003 eingeführt. Seither wurden die festgelegten Entgeltgrenzen nicht mehr verändert. Da in der Zwischenzeit eine erhebliche Lohnentwicklung stattfand, wurden sie angepasst.

Die neue Entgeltgrenze

Bisher lag die Verdienstgrenze für Minijobber bei 400 Euro im Monat. Diese wird auf 450 Euro angehoben, wodurch gleichzeitig die Jahresgrenze auf 5.400 Euro steigt. Die Beschäftigen, die sich in der Gleitzone befinden und als Midi-Jobber bezeichnet werden, dürfen in Zukunft 850 Euro monatlich verdienen, statt 800 Euro. Die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung steigen bei Midi-Jobbern von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau. Deshalb nennt man die Gehaltszone, in der sich Midi-Jobber befinden, Gleitzone. Diese reicht ab dem kommenden Jahr von 450,01 bis 850 Euro monatlich.

Verbesserte soziale Absicherung

Da geringfügig Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung ab 1. Januar 2013 verpflichtend einzahlen müssen, verbessert sich die soziale Absicherung. Es wird der Anspruch auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente erworben. Der Rentenversicherungsbeitrag wird für Minijobber 4,6 Prozent betragen. Wer die Rentenversicherung allerdings nicht zahlen möchte, kann durch einen Antrag die Befreiung erzielen. Für Arbeitgeber bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 15%.

Bestehende Minijobs, die bereits vor der Gesetzesänderung ausgeführt wurden, sollen allerdings weiterhin abgabenfrei bleiben. Hier wird die Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung daher erst einmal nicht verpflichtend.

Die alte Gleitzonenregelung

Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 zwischen 400 und 450 Euro monatlich verdient haben, gilt die vorherige Gleitzonenregelung noch bis 31.12.14. Bei Beschäftigen, die vor dem 1. Januar 2013 zwischen 800 und 850 Euro monatlich verdient haben, wird das vorher geltende Recht auch weiterhin angewandt. Wer möchte, darf aber bis zum 31.12.14 wählen, ob die neue Gleitzonenregelung angewandt werden soll.

Mehr Aufwand für Arbeitgeber

Unternehmer mit Beschäftigten in den betroffenen Gehaltsklassen müssen im kommenden Jahr mit einem höheren Bürokratieaufwand rechnen. Denn es ist damit zu rechnen, dass viele Minijobber einen Antrag auf Renten-Versicherungsfreiheit stellen werden. Die Änderungen müssen vollzogen und in den Lohnunterlagen dokumentiert werden. Der Antrag wird in den Lohnunterlagen aufbewahrt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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