Mit dem Widerrufsjoker den Autokredit widerrufen

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Die meisten Autofahrer werden sicherlich bereits selbst einmal erlebt haben, dass ihr Fahrzeug im Laufe der Zeit einem enormen Wertverlust unterlegen hat. Treten weitere negative externe Faktoren hinzu (beispielsweise die „VW-Abgasaffäre“), so kann sich der Wertverlust zeitlich sogar noch beschleunigen.

Für viele Autofahrer, die ihr Auto finanziert haben, könnte sich nun aber eine interessante Möglichkeit ergeben, den finanziellen Nachteil des bereits eingetretenen Wertverlusts ihres Autos zu vermeiden.

Die Rede ist vom Widerruf der Autofinanzierung durch den sogenannten „Widerrufsjoker“, einem „ewigen Widerrufsrecht“ im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Wann kann ich den Widerrufsjoker ziehen?

Voraussetzung dafür, dass Sie auch noch nach dem Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist Ihre Autofinanzierung widerrufen und in der Folge Ihr gebrauchtes Auto an die Autobank zurückgeben können, ist die mögliche Fehlerhaftigkeit der von der Autobank genutzten Widerrufsbelehrung.

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Autokredit-Widerrufsbelehrungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass viele von der VW-Bank (Volkswagen Bank) genutzte Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Auch die Widerrufsbelehrungen von anderen Autobanken sind unseres Erachtens fehlerhaft.

Was sind die Folgen eines Widerrufes?

Können Sie Ihre Autofinanzierung infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen, sind die gegenseitig erhaltenen Leistungen zurückzugeben. Dies bedeutet:

  • Sie geben Ihr gebrauchtes Auto an die Autobank zurück.
  • Sie erhalten von der Autobank Ihre etwaig getätigte Anzahlung sowie die bereits gezahlten Tilgungsraten zurück.
  • Die bereits gezahlten Finanzierungszinsen darf die Autobank behalten. Diese sind in der Regel jedoch gering.

Und was ist mit Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos?

Ob Sie eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung Ihres Autos zahlen müssen, hängt von dem Datum des Vertragsschlusses der Autofinanzierung ab.

Haben Sie die Autofinanzierung ab dem 13.06.2014 abgeschlossen, so ist bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung keinerlei Wertersatz geschuldet.

Aber auch in den Fällen, in denen der Vertragsabschluss vor dem 13.06.2014 erfolgt ist, ist der zu zahlende Wertersatz häufig deutlich geringer als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust Ihres Autos. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation kostenfrei und unverbindlich!

Welche Banken könnten betroffen sein?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind keinesfalls die Erscheinung einer einzelnen Autobank, sondern ziehen sich systematisch durch die Autobanken-Landschaft.

Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei und unverbindlich, inwieweit auch Sie Ihre Autofinanzierung rückabwickeln können, wenn Sie diese bei einer der folgenden Banken abgeschlossen haben:

  • Alfa Romeo Bank
  • Audi-Bank
  • Auto Europa Bank
  • Bank 11
  • BMW Bank
  • Fiat Bank
  • Ford Bank
  • Honda Bank
  • Jaguar Bank
  • Lancia Bank
  • Land Rover Bank
  • Maserati Bank
  • Mercedes-Benz Bank
  • MKG Bank (Mitsubishi)
  • Nissan Bank
  • Opel Bank
  • Peugeot Bank
  • Porsche Bank
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • Seat Bank
  • Skoda Bank
  • Targobank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank (VW Bank)

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


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