Mitsubishi Motors – neuer Dieselskandal?

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Offenbar steht nun auch der Autokonzern Mitsubishi im Verdacht, bei Dieselmotoren mithilfe einer Software Schadstoffwerte manipuliert zu haben. Bundesweit wurden Geschäftsräume des Unternehmens durchsucht.

Betroffen von diesem Verdacht sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt die 1,6- und 2,2-Liter-Dieselmotoren der Abgasnormen EURO 5 und EURO 6.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob bei Dieselfahrzeugen mit diesen Dieselmotoren eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, die wie bei VW einen Prüfstandmodus enthält. Autos mit einer derartigen Software sind nicht genehmigungsfähig, weswegen den Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.

Erhärtet sich dieser Verdacht, dann nutzt auch der Mitsubishi-Konzern Abschaltvorrichtungen in seinen Dieselfahrzeugen, die eine Einhaltung der geltenden Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand gewährleisten. Bereits mehrere Gerichte haben im Zuge des Volkswagen-Dieselskandals bestätigt, dass eine solche „Schummelsoftware“ einen Sachmangel darstellt, was den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Rechtsanwalt Dietmar Klinger aus der Verbraucherkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher jedem Verbraucher, der einen Pkw mit Dieselmotor vom Mitsubishi-Konzern erworben hat, anwaltlich prüfen zu lassen, ob auch ihm Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger, die bereits Geschädigte des Volkswagen Konzerns erfolgreich rechtlich vertreten hat, steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.



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