Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Mofa Führerschein!

Mofa-Führerschein: Fahrspaß ohne Fahrerlaubnis

  • 6 Minuten Lesezeit
Mofa-Führerschein: Fahrspaß ohne Fahrerlaubnis

Experten-Autor dieses Themas

Spätestens im Sommer sieht man die kleinen Flitzer wieder vielerorts: Mofas. Kaum Parkplatzprobleme, keine Steuern, aber jede Menge Spaß. Der Mofa-Führerschein bedeutet gerade für Jugendliche auch immer ein Stück Unabhängigkeit und ist weiterhin sehr beliebt. Außerdem ist er vergleichsweise günstig.

Was gilt als Mofa?

Ein Mofa ist ein Zweirad, das aus einem (Hilfs-)Motor (Mo) und einem Fahrrad (Fa) besteht, ein motorisiertes Fahrrad also. Dabei darf es von seiner Bauart her nicht mehr als 25 km/h als Höchstgeschwindigkeit und einen Hubraum von maximal 50 ccm erreichen.

Zu den Mofas zählen auch sogenannte Leichtmofas, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einen Hubraum von 30 ccm erreichen. Auch einige E-Bikes werden als Mofa behandelt. Dazu gehören die E-Bikes, mit denen ohne Tretunterstützung eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht werden kann.

Sehr oft sieht man auf den Straßen auch gedrosselte Roller. Das ist erlaubt und bedeutet, dass diese Roller in ihrer Höchstgeschwindigkeit technisch so begrenzt wurden, dass sie nicht schneller als 25 km/h fahren können. Wir merken uns: Mofas sind grundsätzlich nur die zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einen Höchsthubraum von maximal 50 ccm vorweisen.

Wie bekommt man den Mofa-Führerschein?

Wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist – ob Klasse A1 (Motorrad) oder Klasse B (Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) –, bei dem ist der Mofa-Führerschein ohnehin enthalten. Es muss keine Extraerlaubnis zum Fahren eines Mofas erworben werden. Auch wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, darf ohne Prüfung einfach Mofa fahren – das bestimmt § 76 Nr. 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Alter muss dabei auf Verlangen durch Ausweis oder Reisepass nachgewiesen werden. Wer nach dem 1. April 1965 geboren wurde und über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, muss den Mofa-Führerschein erwerben, um ein Mofa fahren zu dürfen. Dabei ist das Wort Führerschein als solches hier eigentlich nicht korrekt, weil beim „Mofa-Führerschein“ lediglich die Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung und kein Führerschein erworben wird. Diese Prüfung ist bei Weitem nicht so anspruchsvoll wie bei der richtigen Fahrerlaubnis.

Mofa-Führerschein in der Fahrschule machen

Auch wenn der Weg zum Mofa-Führerschein im Vergleich zu den regulären Fahrerlaubnissen nicht so kompliziert, umfangreich, kosten- und zeitintensiv ist, ist der Gang in die Fahrschule Voraussetzung. Allerdings wird hier weder ein Sehtest noch ein Erste-Hilfe-Kurs benötigt, obwohl man auch schon mit dem Mofa-Führerschein am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

In der Fahrschule wird der theoretische Unterricht zu den Grundlagen der Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt. Das beinhaltet beispielsweise Themen wie Rücksichtnahme, ökologisches Fahren, Gefahren bei Bremsmanövern usw. Hierfür sind mindestens sechs Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten vorgesehen.

Im Anschluss daran kann sich der Fahrschüler zur theoretischen Prüfung beim zuständigen TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder bei der zuständigen Dekra (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) anmelden. Die Prüfung umfasst ca. 20 Fragen, für deren Beantwortung man 20 bis 30 Minuten Zeit hat. Dies erfolgt meist am Computer. Der Ablauf und die Bedingungen der theoretischen Prüfung sind gesetzlich geregelt und müssen deshalb auch bei TÜV und Dekra gleich sein.

Der Praxisunterricht, der das sichere Führen eines Mofas ermöglichen soll, dauert in der Regel ein bis zwei Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten, eine praktische Prüfung ist jedoch nicht vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss hier von der sicheren Handhabung des Mofas überzeugt sein. § 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt zum Führen von Mofas vor, dass dafür ausreichend Kenntnisse für das Führen von Mofas sowie ausreichend Kenntnisse zu Gefahren im Straßenverkehr und deren Vermeidung erforderlich sind.

Wie lange der Erwerb des Mofa-Führerscheines in der Fahrschule dauert, hängt davon ab, in welchen Abständen Sie die Fahrschule besuchen und ob Sie die Theorieprüfung beim ersten Mal bestehen. Es gibt zum Beispiel auch Fahrschulen, die sogenannte Ferienkurse anbieten. Dabei wird oft mit dem Ablegen der theoretischen Mofa-Prüfung innerhalb von einer Woche geworben.

Was kostet der Mofa-Führerschein?

Je nachdem, was Sie für ein Lerntyp sind, können Sie kostenpflichtiges Material in der Fahrschule erwerben oder einfach kostenlose Apps zum Lernen nutzen. In der Fahrschule fallen für die Pflichtstunden für den theoretischen (sechs Doppelstunden) und den praktischen Unterricht (eine bis zwei Doppelstunden) Kosten in Höhe von ca. 100 bis 150 € an. Ein Preisvergleich der verschiedenen Fahrschulen kann sich in jedem Fall lohnen.

Die Gebühr für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung beträgt sowohl beim TÜV als auch bei der Dekra 15 €. Haben Sie die Prüfung bestanden, kommen noch mal 8 € für das Ausstellen der Prüfbescheinigung dazu.

Kann man mit 14 den Mofa-Führerschein machen?

Die Antwort lautet: Ja, aber: Das Fahren ist erst ab Vollendung des 15. Lebensjahrs erlaubt. Das bedeutet, dass Jugendliche schon ca. sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahrs die Fahrschule besuchen und mit dem Unterricht beginnen können. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahrs absolviert werden.

Mit dem Mofafahren kann man dann an seinem 15. Geburtstag anfangen. Für die Anmeldung zum Mofa-Führerschein ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Die Zulassung von Mofas auf öffentlichen Straßen

Mit dem Mofa muss man nicht zur Zulassungsstelle, um es anzumelden, es ist zulassungsfrei. Deshalb wird für das Mofa auch keine Kfz-Steuer fällig.

Ein Mofa hat anstelle eines amtlichen Kennzeichens lediglich ein Versicherungskennzeichen. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung für das Mofa in jedem Fall Pflicht ist, denn dadurch werden Schäden an Dritten durch die Versicherung abgedeckt. Ebenfalls Pflicht für Mofafahrer ist das Tragen eines Schutzhelms – außer für Leichtmofas – sowie das Mitführen der Betriebserlaubnis.

Mit dem Mofa auf dem Radweg: Ist das ein Verkehrsverstoß?

Immer mal wieder sieht man auch motorisierte Fahrräder auf Radwegen fahren. Aber ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort ist: Jein.

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Mofas – wozu auch E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zählen – auf Radwegen nicht erlaubt, es sei denn, Zusatzzeichen genehmigen dies. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 € geahndet. Anders ist es außerhalb geschlossener Ortschaften. Hier sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 2 Abs. 4, S. 6: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Darf man mit dem Mofa-Führerschein Kleinstautos fahren?

Nein. Der Mofa-Führerschein berechtigt nicht zum Fahren von Pkw im Straßenverkehr. Auch nicht, wenn es sich nur um sogenannte Micro- oder Kleinstwagen handelt, die nicht mehr als 25 km/h fahren. Einige Anbieter solcher Fahrzeuge werben fälschlicherweise sogar damit.

Mofas sind einspurige Fahrräder. Wer dennoch einen Pkw fährt, auch wenn er nur 25 km/h schnell ist, macht sich strafbar. § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert Mofas eindeutig als „einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein […].“

Darf man trotz Fahrverbot oder MPU Mofa fahren?

Diese Frage kommt immer mal wieder vor, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Antwort lautet einmal mehr: Es kommt darauf an. Denn grundsätzlich ist es tatsächlich möglich, trotz eines Fahrverbots und/oder der Auflage einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung zur Begutachtung der Fahreignung) ein Mofa zu fahren beziehungsweise den Mofa-Führerschein zu absolvieren. Denn es handelt sich beim Mofa-Führerschein eben nicht um einen klassischen Führerschein und eine Fahrerlaubnis, sondern um eine Prüfbescheinigung. Deshalb dürfen Sie trotz eines Fahrverbots grundsätzlich ein Mofa fahren.

Aber: Dabei ist darauf zu achten, ob das Fahrverbot für bestimmte Kraftfahrzeuge ausgesprochen wurde oder ob es sich um ein allgemeines Fahrverbot für sämtliche Fahrzeuge handelt. Gerichte entscheiden hier ganz unterschiedlich. Wurde ein allgemeines Fahrverbot für sämtliche Fahrzeuge verfügt, dürfen Sie auch kein Mofa fahren.

Foto(s): ©Adobe Stock/dbunn

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Mofa Führerschein?

Rechtstipps zu "Mofa Führerschein"