MS „Cepheus J“ Schifffahrtsgesellschaft UG & Co. KG – Ausschüttungsrückforderung

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Die Anleger der MS „Cepheus J“ Schifffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG werden derzeit von dem Insolvenzverwalter auf Ausschüttungsrückforderung in Anspruch genommen. Auch wenn sich die Inanspruchnahme unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf den ersten Blick als unausweichlich darstellt, bestehen durchaus Ansatzpunkte, die Ansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren.

Die Anleger der MS „Cepheus J“ Schifffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG werden derzeit von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH und dem dort tätigen Insolvenzverwalter Tim Beyer auf Rückzahlung gehaltene Ausschüttungen in Anspruch genommen. Die Ausschüttungsrückforderungen belaufen sich auf ca. 8,5 Prozent der jeweiligen Zeichnungssumme.

Auffällig ist für die betroffenen Anleger zunächst, dass das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Delmenhorst über das Vermögen der First Fleet Rudolf Schifffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eröffnet wurde, an der sich die Anleger auf den ersten Blick gar nicht beteiligt haben. Hierbei handelt es sich aber um die umfirmierte Beteiligungsgesellschaft MS „Cepheus J“ Schifffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, die erst im November 2014 ihren Namen änderte. Dies ändert aber nichts daran, dass es sich weiterhin um dieselbe Beteiligungsgesellschaft handelt, die ihre Identität durch die bloße Namensänderung nicht verloren hat. Dementsprechend bleiben die vorherigen Gesellschaft- und Haftungsverhältnisse von der Namensänderung unberührt.

Der Insolvenzverwalter stützt seine Inanspruchnahme im Kern lediglich auf den Umstand, dass den jeweiligen Ausschüttungen zu den jeweiligen Zeitpunkten angeblich Verlustzuweisungen an die Kommanditisten gegenüberstanden. Dieser Vortrag ist aber nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreichend, um eine Ausschüttungsrückforderung wie hier zu begründen. Insoweit bestehen deutlich höhere Nachweiserfordernisse. Da diese nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlichen Nachweise bislang seitens des Insolvenzreiters nicht erbracht werden, ist zu bezweifeln, ob der Insolvenzverwalter zur Beibringung dieser Nachweis überhaupt imstande ist und seine Ansprüche überhaupt valide in einem gerichtlichen Verfahren verfolgen kann.

Die Rechtsanwälte der Sozietät Müller Seidel Vos sind mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung geschädigter Kapitalanlegern auch und gerade im Markt der Schiffsbeteiligungen präsent. Bereits in der Vergangenheit haben wir solche Ansprüche oft erfolgreich abwehren oder für die betroffenen Anleger günstige Vergleiche erzielen können. Auch Anleger der MS „Cepheus J“ Schifffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG haben daher unsere Unterstützung in Anspruch genommen. Derzeit bemühen wir uns, möglichst viele Anleger zu bündeln, um mit einer geschlossenen Verhandlungsposition den Inanspruchnahmen des Insolvenzverwalters nachdrücklich entgegentreten zu können. Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist Rechtsanwalt Vos.



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