Muss der Nachbarbaum gefällt werden?

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Das Laub der Bäume kündigt nicht nur den Herbst an, sondern bringt auch manchen Streit mit den Nachbarn. Nicht selten wünscht sich so mancher vom Laub geplagter Nachbar, dass die in seiner Nähe stehenden Bäume gefällt werden. 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn nicht die Beseitigung von Bäumen verlangen kann, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Im zu entscheidenden Fall waren die benachbarten Grundstücke mit Wohnhäusern bebaut. Auf einem der Grundstücke standen in einem Abstand von mindestens zwei Metern zur gemeinsamen Grundstücksgrenze drei ca. 18 Meter hohe, gesunde Birken. Der Nachbar verlangte vom Eigentümer des Grundstücks wegen des von den Bäumen ausgehenden Pollenflugs und den herabfallenden Blättern die Entfernung der Bäume oder eine monatliche Entschädigung.

Das Gericht lehnte beides ab. Nach seiner Auffassung kann es entscheidend darauf an, ob sich die Nutzung des Grundstücks, von dem die Beeinträchtigungen ausgehen, im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung hält. Hiervon ist auszugehen, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Kommt es trotz Einhaltung der Abstandsgrenzen zu natürlichen Immissionen auf das Nachbargrundstück, ist der Eigentümer des Grundstücks hierfür nach der vom Gesetzgeber vorgenommenen Wertung regelmäßig nicht verantwortlich. Im zu entscheidenden Fall wurden die landesrechtlichen Vorschriften eingehalten. Die Bäume durften daher stehen bleiben.

Bei Fragen oder Problemen rund um Grundstück steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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