Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG zugelassen!

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Daimler AG im Dieselabgasskandal eine Musterfeststellungsklage erhoben, um wichtige Fragen zum Schadensersatzanspruch betroffener Verbraucher zu klären.

Bei der Musterfeststellungsklage als zivilrechtliche Verbandsklage klagen nicht einzelne Verbraucher, sondern ein Verbraucherverband. Die Musterfeststellungsklage ist nur dann zulässig, wenn sich mindestens zehn einzelne Verbraucher finden, die Ansprüche gegen das beklagte Unternehmen haben, heißt es beim Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale (vzbv).

Und der genau dieser Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale hat zuletzt gegen die die Daimler AG im Dieselabgasskandal eine Musterfeststellungsklage erhoben. Im Kern geht es um rund 50.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modelle GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651. Diese unterliegen einem offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

„Nun hat das Bundesamt die Klage öffentlich bekannt gemacht und stellt auf seiner Internetseite ein Anmeldeformular zur Verfügung. Wer über keinen Internetzugang verfüge, könne das Formular auch schriftlich anfordern, hieß es. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Stuttgart möglich. Der Termin werde rechtzeitig auf der Internetseite des Bundesamts bekanntgegeben“, heißt es bei Tagesschau.de. Das bedeutet, Mercedes-Kunden können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer im Zusammenhang mit dem Dieselskandal anschließen.

„Das klingt zunächst nach einer interessanten Lösung für betroffene Verbraucher im Dieselabgasskandal, bedeutet aber nicht, dass geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal individuell entschädigt werden. Es kann also sein, dass sie einen allgemein verhandelten Schadensersatz erhalten, der ihnen individuell nicht gerecht wird. Andersherum heißt das: Der Schadenersatz könnte viel niedriger ausfallen als eigentlich möglich“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung rät daher weiterhin zur Individualklage, um die Chancen auf zufriedenstellenden Schadenersatz zu erhöhen. Der Hintergrund: Die deutschen Gerichte urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Dieselverfahren zu. Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Die Zahl der erfolgreichen Verfahren gegen die Daimler AG ist hoch und steigt quasi täglich, auch bei Fahrzeugen mit dem Vierzylinderdiesel OM651. Geschädigte Verbraucher erhalten für ihr manipuliertes Fahrzeug den Kaufpreis zuzüglich Verzugszinsen. Gegebenenfalls wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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