Musterverfahren – Anleger des GHF GLOBAL BULKER III können auf Schadensersatz hoffen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die mittlerweile insolvente GHF Gesellschaft für Handel und Finanz mbH hatte 122 Emissionen in den Segmenten Schifffahrt, Erneuerbare Energien und Spezialimmobilien initiiert. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug über 2,5 Milliarden Euro, an dem sich rund 22.000 Privatanleger mit rund 1,1 Milliarden Euro Anlegerkapital beteiligt haben.

Von den über 60 Fondsschiffen der GHF trieb in den vergangenen Jahren jedes zweite an den Rand der Insolvenz. Auf Druck der Bremer Landesbank verkauft das Emissionshaus aus Leer nun an die 15 Schiffe.“ (Quelle: Handelsblatt Online: Anleger in Not – Schiffsfonds verlieren Millionen, veröffentlicht am 17.11.2011)

Wir betreuen und vertreten Anleger in den nachfolgenden Schiffsfonds des Initiators GHF:

  • GHF GLOBAL BULKER I
  • GHF GLOBAL BULKER II
  • GHF GLOBAL BULKER III

Anleger des Schiffsfonds GHF GLOBAL BULKER III können in Kürze auf kostengünstige und effiziente Art und Weise ihre Schadensersatzansprüche in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anmelden. Das Landgericht Aurich hat mit einem Vorlagebeschluss vom 14.11.2018 – 1 O 709/19 – den Weg für ein Musterverfahren freigemacht, in dem geklärt werden soll, ob der Verkaufsprospekt über die Beteiligung GHF GLOBAL BULKER III in der Fassung vom 04.07.2008 unrichtig, irreführend und unvollständig war. Der Vorlagebeschluss wird in Kürze im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister) veröffentlicht und ist dort unter www.bundeanzeiger.de einsehbar.

Wir haben den Verkaufsprospekt einer rechtlichen Prüfung unterzogen und sind dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass dieser in mehreren Punkten zu beanstanden ist. Dies betrifft insbesondere die Darstellung der personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den einzelnen Funktionsträgern der Fondsgesellschaften. 

In einem weiteren Verfahrensschritt wird das Oberlandesgericht Oldenburg nach Auswahl des Musterklägers das Musterverfahren im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers öffentlich bekannt machen. Ab der Bekanntmachung kann ein Anspruch in einer Frist von sechs Monaten schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden.

In dem Musterverfahren wird das Gericht entscheiden, ob der Prospekt des GHF GLOBAL BULKER III fehlerhaft ist. Sollte dies der Fall sein, dürften den Anlegern Ansprüche aus einer Prospekthaftung im weiteren Sinne in Höhe ihres jeweiligen Zeichnungsbetrages gegen die Gründungs- und Treuhandkommanditisten der Fondsgesellschaften zustehen.

Für weitere Details zu den Hintergründen und dem möglichen Vorgehen können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann

Beiträge zum Thema