MV Werften mehr als 2.000 Arbeitsplätze in Gefahr

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MV Werften ist der Name einer Unternehmensgruppe, die in Mecklenburg-Vorpommern Schiffswerften betreibt. Sie gehört zum Unternehmen Genting Hong Kong (Genting HK).

An den drei traditionsreichen Werftstandorten Wismar, Rostock und Stralsund lässt das Unternehmen seit dem Jahr 2016 Kreuzfahrtschiffe bauen.

Die MV Werften haben am 10.01.2022 Insolvenz angemeldet.

Grund dafür ist die finanzielle Schieflage des Mutterkonzerns Genting infolge der Corona-Pandemie.

Die MV Werften beschäftigen ca. 2.000 Arbeitnehmer, die nun um ihren Arbeitsplatz fürchten.

Hinzu kommen viele weitere Arbeitnehmer aus der der Schiffsausrüster- und Zuliefererindustrie.

Die MV Werften wollen nun bereits die ersten 450 Arbeitnehmer entlassen.

Dafür haben die MV Werften gemeinsam mit der Arbeitsagentur eine Transfergesellschaft gegründet.

100 Arbeitnehmer sind dem Freiwilligenprogramm gefolgt und bereits in die Transfergesellschaft gewechselt.

Die Arbeitnehmer sollen in der Transfergesellschaft Umschlungsmöglichkeiten oder Weiterbildungen erhalten.

Dadurch soll die Suche nach einem neuen Job leichter fallen.

Die Arbeitnehmer die in die Transfergesellschaft wechseln, erhalten ein erhöhtes Kurzarbeitergeld, bei dem die Arbeitsagentur bis zu 67 % des letzten Nettogehalts bezahlt und die MV Werften den Betrag auf 80 % des letzten Nettogehalts aufstockt.

Sollten nicht genügend Arbeitnehmer dem Freiwilligenprogramm folgen und in die Transfergesellschaft wechseln, steht die Massenentlassung von vielen Arbeitnehmern an.

Die erste Anzeige der Massenentlassung ist bei der Arbeitsagentur bereits eingegangen.

Arbeitnehmer sollten die betriebsbedingte Kündigung prüfen lassen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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