Nach Thomas-Cook-Insolvenz: Bekommen Kunden das Geld vom Staat zurück? Staatshaftung!

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Mittlerweile ist leider klar, dass das Geld der Zurich Versicherung nicht für alle reichen wird. Nach der Insolvenz von Thomas Cook und den Tochtergesellschaften Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature steht nun fest: Das Geld reicht nicht für alle. Das hat nun der Abwickler der Zurich Versicherung – die Kaera AG – in einem Schreiben an unsere Mandanten bestätigt. 

Die Versicherungssumme von 110 Mio. Euro ist seit dem Jahr 1994 fast unverändert!

Die Beschränkung der Versicherungssumme auf 110 Mio. Euro besteht in dieser Höhe im Prinzip seit dem Jahre 1994 (damals: 200 Mio. DM = ca. 100 Mio. €) in Deutschland. Im Jahre 2001 wurde der Betrag im Rahmen der Euro Einführung nur unwesentlich auf 110 Mio. € erhöht und wurde seitdem nicht einmal an die Inflation angepasst. Und das, obwohl erst letztes Jahr das Gesetz (§651r BGB) erneut geändert wurde. Aber die vielen Kritiken wurden vom Gesetzgeber ignoriert. 

Die 110-Mio.-Euro-Begrenzung verstößt gegen die „Pauschalreisen-Richtlinie” der EU!

Die „Pauschalreisen-Richtlinie” der EU fordert nämlich folgendes:

„Die Sicherheit […] muss wirksam sein und die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Kosten abdecken. Sie muss die Beträge der Zahlungen abdecken, die von Reisenden oder in ihrem Namen in Bezug auf Pauschalreisen geleistet wurden, unter Berücksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen den Anzahlungen und endgültigen Zahlungen und der Beendigung der Pauschalreisen sowie der geschätzten Kosten einer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz des Veranstalters.”

Die deutsche Beschränkung der Summe auf pauschal 110 Mio. Euro bietet diese Sicherheit nicht. Unserer Meinung nach ein Fall für die Staatshaftung! Richtlinien sind nämlich bindend und Deutschland muss sichergehen, dass das Geld von Pauschalreisenden geschützt ist.

So können wir Ihnen helfen

Eine Erstanfrage ist bei uns immer kostenlos und erfolgt am einfachsten über den Online-Fragebogen auf unserer Website: 

https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir sämtlichen Schriftverkehr für Sie, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen. Wir arbeiten auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen, wenn diese eine Deckungszusage erteilen.

Als moderne digital arbeitende Kanzlei erhalten Sie von uns Post nur nach Hause, wenn Sie dies wünschen. Stattdessen legen wir für sie eine passwortgeschützte Online-WebAkte an. Aus diesem Grund ist es auch nicht nötig, dass sie persönlich in unsere Kanzlei kommen.

Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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