Nachbarschaftsstreit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Egal, ob es um Lärmbelästigung, Grillgerüche oder herabhängende Äste geht: Streit unter Nachbarn findet tagtäglich statt und landet in vielen Fällen vor Gericht. Diese Konflikte können schnell kostenintensiv werden, wenn es zu keiner Einigung unter den Nachbarn kommt.
Rechtliche Grundlagen des Nachbarrechts
Weil es so viele verschiedene Berührungspunkte zwischen Nachbarn gibt, sind auch die Vorschriften zum Nachbarrecht in zahlreichen Gesetzen verstreut geregelt. Ganz grundlegende Bestimmungen enthält jedoch bereits das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 903-924, wo insbesondere Abwehransprüche gegen Beeinträchtigungen und Störungen enthalten sind. Weitere Vorschriften finden sich in den jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer und auf kommunaler Ebene sogar in Gemeindeverordnungen, z.B. als Lärmschutzverordnungen.
Bereiche des Nachbarrechts
Das Nachbarrecht regelt eine breite Palette von Fragen und enthält Vorschriften zu Grenzstreitigkeiten, zur Grundstücksnutzung oder zum Notwegerecht bis hin zu Abwehransprüchen wegen Lärmbelästigung, störender Beleuchtung, Gestank oder auch Erschütterungen.
Im Baurecht finden sich darüber hinaus auch Regelungen zu Art und Umfang der zulässigen Bebauung eines Grundstücks (Gebäudehöhe, überbaute Fläche, Grenzabstände etc.).
In diesen Fällen wird oft gestritten:
Lärm
Lärmbelästigungen sind statistisch gesehen der häufigste Grund für Beschwerden. Danach fühlen sich viele von Partys, Musik oder Heimwerkergeräuschen gestört. Um Konflikte zu vermeiden, sollte man auf die Einhaltung der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr achten. Mieter und Wohnungseigentümer müssen zudem auf die Hausordnung achten, um Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Nachbarn zu vermeiden. In einigen Hausordnungen ist beispielsweise eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr vorgesehen.
Beschwerden wegen Kinderlärm oder Musizieren sind jedoch bereits mehrfach vor Gericht gescheitert. Danach müssen Nachbarn die Tatsache, dass Kinder auch nachts mal schreien bzw. in der Wohnung laut sein können, hinnehmen. Auch das Musizieren gehört zum normalen Leben und muss toleriert werden, solange nicht gegen die Nachtruhe verstoßen wird.
Grillgerüche
Wenn auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird, ärgern sich viele Nachbarn über den Grillgeruch oder den entstehenden Rauch. Um Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden, sollte man sich an Regelungen der Hausordnung halten oder dem Nachbarn rechtzeitig Bescheid geben. Auch hier sind nur übliche und sozial angemessene Emissionen zu ertragen, die Entscheidung ist aber stark vom Einzelfall abhängig. Die Gerichte haben inzwischen zahlreiche Urteile zu Grillstreitigkeiten gesprochen und als Faustregel gilt: Grillen ist erlaubt, wenn es die Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigt.
Äste und Sträucher
Wenn Äste oder Sträucher auf das Nachbarsgrundstück ragen, sind Konflikte mit dem Nachbarn vorprogrammiert. Der Nachbar muss den Überhang nur dulden, wenn die Nutzung seines Grundstücks nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Sorgen aber beispielsweise in sein Grundstück wachsende Äste dafür, dass kein Licht mehr auf sein Grundstück fällt, kann er von seinem Nachbarn die Beseitigung der Äste verlangen.
Achtung: Nicht erlaubt ist das Abpflücken oder Abschütteln der Früchte, selbst wenn sie auf Zweigen hängen, die in den eigenen Garten ragen.
Sind die nachbarlichen Bäume so wuchtig und hoch, dass der eigene Garten völlig verschattet ist, kann ein Anspruch auf Beseitigung einiger oder aller Bäume bestehen. Denkbar ist eine solche Situation vor allem bei hochwachsenden und dichten Nadelbäumen. Aber Achtung: Dem Abholzen können selbst in einem solchen Fall Naturschutzvorschriften entgegenstehen, wenn es sich um seltene und schützenswerte Exemplare handelt.
An der Grenze: Mauer, Hecke, Zaun
Nur wenige Nachbarn haben ihre Grundstücke und Gärten nicht deutlich voneinander abgegrenzt. In der Regel verläuft auf der Grenze eine Mauer, eine Hecke oder anderes Gesträuch oder ein Zaun ist gezogen. Grundsätzlich gilt: Jeweils die Hälfte gehört den Grundstückseigentümern und dementsprechend ist auch jeder für die Instandhaltung seiner Hälfte verantwortlich.
Ästhetische Störung?
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar sein Grundstück oder den Garten besonders gepflegt und optisch ansprechend gestaltet - hier gilt die allgemeine Handlungsfreiheit jedes einzelnen und Geschmäcker sind nun mal verschieden. Grenzen können nur gesetzliche Vorschriften, z.B. die Nachbargesetze der Länder setzen, z.B. hinsichtlich der Gestaltung und Art der Bebauung.
An wen muss ich mich wenden, wenn mein Nachbar stört?
Weil es zunächst keinen wesentlichen Unterschied macht, ob man selbst oder der Nachbar Garten und Grundstück als Eigentümer oder Mieter nutzt, können die jeweiligen Besitzer und Nutzer gegenseitig verlangen, dass eventuelle Störungen unterbleiben sollen.
Ist man selbst „nur" Mieter, kann man zusätzlich vom Vermieter verlangen, dass auch er den Nachbarn auffordert, Störungen zu unterlassen. Häufig stellen Belästigungen durch einen Nachbarn nämlich einen Mietmangel dar, den der Vermieter beseitigen muss, wenn er keine Mietminderung riskieren will.
Umgekehrt kann es daher auch passieren, dass man von seinem Vermieter auf Beschwerden der Nachbarn hingewiesen wird mit der Aufforderung, sich entsprechend anders zu verhalten. Kommt man dem zu Unrecht nicht nach, kann letztlich die Kündigung drohen, denn der Vermieter als Eigentümer ist dem Nachbarn eventuell zu Schadensersatz wegen der Störungen verpflichtet.
Tipp: Mediation bei nachbarschaftlichen Konflikten
Gelingt es den Nachbarn nicht, Streitereien in einem vernünftigen Gespräch zu beseitigen, sollten Nachbarn einen Mediator hinzuziehen, der als neutraler Dritter im Rahmen eines Mediationsverfahrens beide Parteien begleitet. Er kann dazu beitragen, Konflikte außergerichtlich zu lösen, indem er beide Seiten auf der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung unterstützt. Dieses Vorgehen erspart allen Beteiligten hohe Gerichtskosten und führt meist schneller zur Konfliktlösung als ein langwieriger Prozess.
(MIC)
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