Nachteile der Ehe – darum sollten Sie nicht heiraten

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Gründe, die gegen eine Eheschließung sprechen


Es gibt jede Menge Aspekte, die dafür sprechen, dass ein Paar heiratet. Schließlich ist die Ehe zum Beispiel ein wahres Steuersparmodell und sorgt für weniger Bürokratie bei gemeinsamen Kindern. Die potentiellen Nachteile stehen bei der Heirat dagegen im Hintergrund. Das liegt daran, dass sie regelmäßig nicht während der Ehe, sondern erst bei deren Beendigung durch Scheidung zutage treten.

Alle Vor- und Nachteile der Ehe finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/familienrecht/ehe-heirat.html


Pflichten während der Ehe

Ab dem Zeitpunkt der Heirat schuldet man seinem Partner bzw. seiner Partnerin ehelichen Unterhalt – zumindest, wenn man selbst leistungsfähig und der Ehegatte bedürftig ist. Das ist häufig erst mal kein Problem. Anders ist das, wenn man zwar schon getrennt, aber noch nicht geschieden ist. Dann wird Trennungsunterhalt geschuldet. Außerdem kann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nerven. Ein Zugewinnausgleich wird zwar erst bei der Scheidung fällig. Doch schon während der Ehe sorgt die Zugewinngemeinschaft für einige Beschränkungen hinsichtlich bestimmter Gegenstände und des Gesamtvermögens.

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Damoklesschwert Scheidung

Die vollen Nachteile der Ehe zeigen sich aber erst bei der Scheidung. Sie treffen in der Regel denjenigen, der wirtschaftlich besser dasteht. Wer während der Ehe mehr Vermögen als der andere hinzugewonnen hat, schuldet einen Zugewinnausgleich und eine Schieflage bei der Altersvorsorge führt zu einem Versorgungsausgleich. Verdient man selbst viel und der Ehegatte bzw. die Ehegattin wenig, droht eine Verpflichtung zu nachehelichem Unterhalt.

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Der Ehevertrag als Rettung

Wie wäre es also, wenn man alle Vorteile der Ehe mitnehmen könnte, ohne die Nachteile erdulden zu müssen? Diesen Wunsch können Sie sich mit einem Ehevertrag erfüllen. Mit diesem können Sie nämlich unerwünschte Folgen der Ehe, der Trennung und der Scheidung ausschließen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Ihren Ehemann bzw. Ihre Ehefrau beim Notar mit an den Tisch bekommen. Sprechen Sie mal mit Ihrem Anwalt und Steuerberater.

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