Negative Google Bewertungen 2024 mit 1 Stern ohne Kommentar löschen–Urteil des OLG Köln stärkt Rechte von Unternehmen!

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Das OLG Köln schiebt unzulässigen Google-bewertungen von Nichtkunden einen Riegel vor: Eine Urteilszusammenfassung mit weitern Hinweisen und Handlungsempfehlungen für Betroffene von schlechten Google Bewertungen


Bewertungen oder Rezensionen auf Google (sei es auf Google Maps oder auf Unternehmensprofilen) fungieren als digitale Aushängeschilder für Unternehmen im Online-Bereich. Unter "Google Bewertungen" versteht man die Sternbewertungen, während "Google Rezensionen" den eigentlichen Text der Bewertung bezeichnet.

Auf den ersten Blick ins Google Unternehmensprofil eines Unternehmens (und vor allem die dort vorhandenen Bewertungen / Rezensionen, die als die bekannten Sterne dargestellt werden) entscheidet sich für einen Verbraucher oftmals, ob er überhaupt Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt. Stellen Sie sich einmal selbst die Frage: Sie haben 3 Restaurants zur Auswahl und diese weisen in den Google Bewertungen Durchschnitte von 2,4 Sternen, 3,3 Sternen und 4,8 Sternen auf, welches dieser drei Restaurants würden Sie in die engere Auswahl nehmen und welches würden Sie sich vielleicht nicht einmal näher anschauen?

Aus unserer eigenen Beratungspraxis wissen wir, wie wichtig positive Google Bewertungen bzw. ein entsprechend guter Bewertungsdurchschnitt sind. So berichten uns Unternehmer, denen wir geholfen haben, schlechte Google Bewertungen entfernen zu lassen davon, dass sie mehr Umsatz generiert und auch mehr Bewerbungen von potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten haben, nachdem schlechte Google Rezensionen / Bewertungen gelöscht werden konnten. Eine Fülle von Studien im Internet belegt diese Berichte. Daher sollten Sie nicht passiv auf schlechte Google Rezensionen oder Bewertungen reagieren, sondern vielmehr in Erwägung ziehen, ob eine Möglichkeit besteht, diese zu entfernen.

Mit unserer aktuellen Reihe „Löschung von negativen Google Bewertungen“ zeigen wir Ihnen die verschiedenen Situationen, in denen deutschen Gerichte der Löschung von schlechten Google Bewertungen bzw. Rezensionen veranlasst haben. Wenn auch Sie von schlechten Google Rezensionen betroffen sind und vielleicht auch schon selber erfolglos versucht haben, diese schlechten Google Rezensionen zu entfernen, dann unterstützen wir Sie gerne zum günstigen Festpreis ab 38.- € (zzgl. 19% MwSt.) dabei, Ihre unberechtigten schlechten Google Rezensionen entfernen zu lassen.


Brandaktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zum Thema "schlechte Google Bewertungen entfernen (hier 1-Sterne-Bewertung eines Nichtkunden ohne Kommentar)“ 

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22 entschieden, dass eine durch einen Mitbewerber abgegebene 1-Sternebewertung auf Google dann unzulässig (und von Google zu entfernen ist), wenn es keine über den bloßen Kontakt hinausgehende Kunde- oder Geschäftsbeziehung gegeben habe.

In dem vom OLG Köln zu entscheidenden Fall ging es darum, dass ein IT-Unternehmen ein anderes IT-Unternehmen auf Google mit einer 1-Sternebewertung ohne Kommentar bewertet hat, obwohl es keine Geschäftsbeziehung gab.

Zwar gab es von dem bewertenden Unternehmen eine Kontaktaufnahme zum bewerteten Unternehmen, welches schließlich gegen die schlechte Google Bewertung des kontaktierenden Unternehmens geklagt hatte, ein solcher bloßer Kontakt reiche aber nach Auffassung des OLG Köln nicht aus.

Für diejenigen, die zur Vertiefung das gesamte Urteil des OLG Köln nachlesen möchten, haben wir das Urteil hier verlinkt.


Das Urteil des OLG Köln schließt sich der unternehmerfreundlichen Entwicklung in der jüngsten Rechtsprechung an. Vor kurzem hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass negative Google-Bewertungen von Nichtkunden unberechtigt sind und daher gelöscht werden können (BGH, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).

Hier eine ausführliche Besprechung von mir zu diesem BGH - Urteil hier auf Anwalt.de :

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


Trotz der aktuellen Entscheidung des OLG Köln verweigert Google gelegentlich weiterhin die Löschung von unberechtigten negativen Bewertungen oder irreführenden Rezensionen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies oft auf unzureichende oder nicht korrekt begründete Löschanträge zurückzuführen ist. Daher empfehlen wir, die Entfernung von negativen Google-Bewertungen oder Fake-Rezensionen von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin durchführen zu lassen. Eigenversuche sollten mit Vorsicht angegangen werden, da eine ungeschickte Formulierung des Löschantrags dazu führen kann, dass eine an sich löschbare schlechte Google-Rezension unlöschbar wird.


Schlechte Google Rezensionen bzw. Bewertungen löschen lassen


Gerner sind wir auch Ihnen dabei behilflich, Ihre schlechten Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen entfernen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Entfernung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen (z. B. Fakebewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.


Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Rezensionen bzw. Google Bewertungen erfolgreich entfernen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Bewertung).


Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google 1-Sterne-Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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