Negele Zimmel Greuter Beller i.A. der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LDT

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Die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist seit langem bekannt dafür, im Auftrag verschiedener Unternehmen aus der Medienbranche gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vorzugehen. Unter anderem vertritt die Kanzlei die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD und mahnt in deren Namen zahlreiche Internetanschlussinhaber ab. Unserer Erfahrung nach geht es immer um mehr oder weniger bekannte Filmwerke, die öfter auch aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung stammen. So wurden in unserer Kanzlei etwa Abmahnungen betreffend folgende Filmwerke zur Prüfung vorgelegt.

  • Gerade Mal 18 # 17
  • Cum Dripping Creampies
  • Horizon DVD - Pussy beat # 3
  • Private Lustschweine - Bei Oma Schmeckt's Am Besten
  • Im Freien hart gevögelt Teil 1
  • Teens for Cash VOL 20
  • I wanna Buttfuck an Indian
  • Brand new faces 16
  • Family Secrets Tales of Victorian Lust
  • Heatwave Gold DVD - Whore Of The Rings II
  • Nebenan 20 - Privatporno
  • Maximal Pervers - Vorsicht! MILF - Perverse Muttis vol. 1
  • Don't Tell My Wife I Assfucked the Babysitter 7

In allen Fällen wurden die betroffenen Personen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu lag den Abmahnschreiben jeweils eine Unterlassungserklärung bei, von deren Abgabe wir jedoch in jedem einzelnen Fall abraten mussten. Die Erklärung war unter anderem so formuliert, dass der Erklärende sich sogleich zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages verpflichtet hätte - das ist, zumindest in der vorgelegten Form, niemals notwendig.

Neben dem Unterlassungsanspruch wurde zudem eine Zahlung eingefordert, die sich in jedem Fall auf einen Betrag in Höhe von 900,- EUR belief und aus Anwaltskosten und Schadenersatz bestand.

Gerade in solchen Fällen, in denen die ausgesprochene Abmahnung dem Filmtitel nach auf einen Pornofilm schließen lässt, tendieren viele Betroffene dazu, die Abmahnung unter den Tisch zu kehren und tot zu schweigen. Häufig überwiegt hier ein Gefühl der Peinlichkeit, weshalb in manchen Fällen eher in den sauren Apfel gebissen und gezahlt wird, obwohl dies vielleicht gar nicht oder jedenfalls der geforderten Höhe nach nicht erforderlich ist. Betroffene Anschlussinhaber sollten sich hier nicht mit unangebrachter Scham beladen, sondern stattdessen eine anwaltliche Beratung einholen. Anwälte unterliegen der Schweigepflicht, so dass die Beratung keinen Nachteil, wohl aber sehr viele Vorteile im Hinblick auf mögliche Reaktionen auf die Abmahnung mit sich bringt.

Ein häufiger Angriffspunkt bei Abmahnungen aus dem Bereich der Pornographie sind die angesetzten Gebührenstreitwerte. Aus unserer Sicht können diese schon wegen des üblicherweise deutlich kleineren Absatzmarktes nicht wie bei bekannten Hollywood-Produktionen angesetzt werden. Sind aber die Gegenstandswerte niedriger, so führt dies natürlich auch zu einer Reduzierung der Zahlungsforderung, die dann höchstens durch die Abmahnkanzlei beansprucht werden kann.

Betroffene sollten in Abmahnangelegenheiten wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn es sich insoweit tatsächlich um standardisierte Verfahren handelt, müssen Abgemahnte sich darüber bewusst sein, dass es sich beim Urheberrecht um eine rechtliche Spezialmaterie handelt.

Es ist daher nicht möglich, mit Behauptungen ins Blaue hinein, Schutzbehauptungen oder dergleichen auf eine Abmahnung zu reagieren. Beispielsweise folgende „Argumente" helfen in der Regel nicht bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung:

  • Ich bin es nicht gewesen,
  • ich bin nicht zu Hause gewesen,
  • ich habe zum Tatzeitpunkt geschlafen,
  • mein Computer war ausgeschaltet,
  • ich habe gedacht nur der Upload/ das Hochladen ist verboten,
  • ich habe gedacht, Tauschbörsen sind nicht verboten,
  • ich habe gedacht, privat downloaden wäre erlaubt.

Wichtig ist hier es zu verstehen, dass in rechtlicher Hinsicht andere Punkte von Bedeutung sind und die vorgenannten Argumente bestenfalls ergänzend zum Tragen kommen. Insbesondere müssen Abgemahnte sich auch verdeutlichen, dass selbst in Fällen, in denen eine Verantwortlichkeit gegeben ist, eine anwaltliche Beratung notwendig ist, gerade weil es dann in erster Linie um die richtige Erfüllung des Unterlassungsanspruches geht und hinsichtlich der Zahlungsforderungen erfahrungsgemäß Verhandlungsspielräume bestehen.

Gerne wollen wir Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung einen knappen Überblick verschaffen. Ob Sie anschließend das Mandat an uns übertragen wollen, können Sie ohne Probleme später entscheiden. Selbstverständlich werden Ihnen vorab alle bei uns anfallenden Kosten genannt.

Kontakt

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

Tel.  08161 48690

Fax. 08161 92342

Internet: http//internetrecht-freising.de

E-Mail: abmahnung@rae-altersberger.de


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