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Neue Masche im Onlineshop: VIP Mitgliedschaft am Beispiel von Fabletics

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Unsere Mandantin bestellte über einen Online-Shop zwei Sportbekleidungsartikel zum Preis von 27,50 €.

Die Lieferung erfolgte. Die bestellte Ware wurde bezahlt.

Kurze Zeit später erfolgte durch die Just Fabulous GmbH, die den Fabletics Onlineshop betreibt, erneut eine Kontobelastung in Höhe von 49,95 €.

Auf Nachfrage unserer Mandantin teilte Fabletics dann mit, es sei eine VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen worden.

Es müsse nun etwas zum Preis von 49,95 € gekauft werden und erst dann könne gekündigt werden. Unsere Mandantin ließ sich zunächst darauf ein und kaufte noch etwas.

Unsere Mandantin hatte jedoch an der bestellten Ware und der VIP-Mitgliedschaft kein Interesse und fragte uns.

Unsere Hilfe

Der Abschluss eines VIP-Vertrages war unserer Mandantin überhaupt nicht bewusst und eine solche Mitgliedschaft war auch nicht gewünscht. Die gewählte Vorgehensweise des Online-Shops halten wir für sittenwidrig, so dass nach unserer Einschätzung schon kein Vertrag zustande gekommen ist.

Vorsorglich erklärten wir für unsere Mandantin die Anfechtung und kündigten zusätzlich vorsorglich fristlos und ordentlich.

Die dem Konto unserer Mandantin belasteten 49,95 € forderten wir zurück. Ferner verlangten wir auch die Erstattung unseres Honorars und setzten hierzu eine kurze Frist.

Das Ergebnis

 Innerhalb der Frist wurde

  • die nicht gewollte VIP-Mitgliedschaft aufgehoben
  • der VIP-Beitrag gutgeschrieben und
  • unser Honorar erstattet.

Wenn auch Sie mit solchen Machenschaften in Onlineshops Ärger haben, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen gerne.



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