Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal

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Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert

Auf viele Wohnmobil-Inhaber kommt vermutlich in Kürze ein durch das KBA angeordneter, verpflichtender Rückruf mit dem Risiko einer Stilllegung des kostspieligen Reisemobils zu. Darauf lässt zumindest ein aktuell laufender Rückruf mit der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Nummer 010493 schließen, der Wohnmobil-Inhaber in Unruhe versetzt. Der Rückruf betriff Abgas-Manipulationen an Diesel-Motoren, die in eine Vielzahl von Wohnmobilen eingebaut wurden. 

Technikexperten raten aufgrund der unberechenbaren negativen Folgen für den Motor in aller Regel davon ab, freiwilligen Rückruf-Aktionen Folge zu leisten, solange keine Aufforderung direkt vom KBA erhalten wurde. Denn sollten Schäden eintreten, kann der Kunde oft nicht beweisen, dass ein beim Rückruf durchgeführtes Software-Update dafür verantwortlich ist. Betroffene Käufer von Wohnmobilen haben jedoch schon jetzt die Möglichkeit, Schadensersatz vom Händler oder Hersteller zu fordern.

Laut dem KBA bestehen bei den Fahrzeugen Probleme durch eine mangelhafte Software, die zu einer verschlechterung der Abgasreinigung führen. Die betroffenen Fahrzeuge stoßen also eine erhöhte Menge gesundheitsschädlicher Stickoxide aus. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass bei dem Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.

Halter von Fahrzeugen auf Basis des Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C sollen deswegen nun in einer Werkstatt vorstellig werden. Es handelt sich dabei um Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019. Es spricht aber viel dafür, dass nun viele Wohnmobile, die einen Iveco Diesel-Motor verwenden, bald auch einen Rückruf mit entsprechender Aufforderung zu einem Softwareupdate erhalten werden. 

Auch wenn erst einmal nur Transporter betroffen sind, so wurden entsprechende Motoren laut Iveco aber auch bei beliebten Wohnmobil-Marken wie Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verwendet. Damit stehen etliche Wohnmobile unter Verdacht, die gesetzlichen Grenzwerte für Abgas nicht einzuhalten. Ähnlich wie im VW-Dieselskandal sind also bald umfangreiche Rückrufaktionen zu erwarten.

Erstes Gerichtsurteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Viele Besitzer von Wohnmobilen setzen bereits jetzt darauf, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen. Ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal erging am 1. März 2021 gegen den Hersteller Fiat-Chrysler (jetzt Teil des Stellantis-Konzerns). Der Wohnmobil-Inhaber erhält aufgrund des Urteils über 50.000 Euro Schadensersatz für sein gebraucht gekauftes Fahrzeug (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20).

In dem Verfahren ging es um ein Reisemobil der Marke Roller Team mit einem Fiat Ducato 2,3 Liter Motor mit 150 PS (Typ Multijet) und der Abgasnorm Euro 6. Der Hersteller muss dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Dieser Abzug für die zwischenzeitliche Nutzung des Wohnmobils berechnet sich anhand des Alters des Fahrzeugs und fällt daher bei den betroffenen Wohnmobilen äußerst gering aus. 

Statt einer Rückgabe besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz für die Wertminderung zu erhalten und das Wohnmobil zu behalten.

In der Urteilsbegründung kamen weitere Details zu der Manipulation im Wohnmobil-Abgasskandal durch Fiat ans Licht. Die Abschalteinrichtung ist demnach deutlich weniger komplex, als bislang von anderen Herstellern bekannt. Es soll sich u.a. schlicht um eine zeitabhängige Abschaltung der Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten handeln. Hintergrund: Ein Abgastest dauert etwa 20 Minuten, also so lange, wie die Abgasreinigung aktiv bleibt.

Nachdem es also im Wohnmobil-Abgasskandal eine erste Verurteilung wegen einer illegalen Abschalteinrichtung gibt, ist es jetzt deutlich wahrscheinlicher, dass das KBA dieser plumpen Manipulation des Herstellers ein Ende setzt und für betroffene Wohnmobile ggf. sogar eine Stilllegung ausspricht. Werden nach der Zulassung eines Wohnmobils Abschalteinrichtungen entdeckt, ist das KBA für Rückrufe zuständig. 

Gerade im Hinblick auf die hohen Kaufpreise im 5- und 6-stelligen Bereich, die erheblichen Kosten für Sonderausstattungen, Umbauten und den deutlichen Wertverlust infolge der Manipulationen sollten Wohnmobil-Inhaber nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen. Wer zu lange wartet, riskiert, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Kanzleien wie KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten für Interessenten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auch eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für Schadensersatz.

Foto(s): https://pixabay.com/de/users/analogicus-8164369/

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