Neues polnisches Straßenordnungswidrigkeitsrecht

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Trotz der Pandemie und verschiedener Beschränkungen gibt es viele Reisende, die aus Deutschland mit Ihrem eigenen Auto nach Polen fahren. Wenige Besucher wissen dabei, dass es in Polen ab 1.1.2022 zu einer massiven Verschärfung des Straßenordnungswidrigkeitsrechts kam. Nicht nur die Höhe der Bußgelder ist erheblich gestiegen, sondern auch die Chancen, dass Ihnen durch bloße Geschwindigkeitsüberschreitung die Polizei den Führerschein entziehen will.

In den Einzelheiten sieht es folgendermaßen aus:

Für jede Straßenordnungswidrigkeit, d.h. für jede Missachtung der geltenden Verkehrsregel, können Sie zwei Konsequenzen erleiden: a) die Strafpunkte (im Folgenden „Punkte“) sowie b) ein Bußgeld bekommen.

Ad. a) Die Punkte dienen dazu, solche Fahrer zu eliminieren, die wiederholend die Straßenordnung verletzen. Dabei kann in Polen jeder Fahrer, der mehr als ein Jahr Führerschein hat, bis zu 24 Punkte sammeln, bis ihm der Führerschein entzogen wird. Noch bis Ende 2021 die Regel, dass die gesammelten Punkte nach 1 Jahr ab Bestrafung in Polen storniert werden und das für jede Ordnungswidrigkeit maximal 10 Punkte auferlegt werden konnten. Dies bedeutete, dass selbst bei gravierenden Verstoßen galt die Regel „three strikes and your are out“: erst beim dritten Mal könnten Sie angesichts der Punktzahl den Führerschein verlieren.

Die wesentlichen Neuerungen ab 1. Januar 2022 bedeuten, dass:

  1. Für einige gravierende Verstöße im Straßenverkehr in Polen können jetzt sogar 15 Punkte auf einmal auferlegt werden,
  2. Die Punkte werden alle 2 Jahren getilgt,
  3. Die Tilgungszeit läuft nicht ab Bestrafung sondern erst ab Bezahlung des Bußgeldes.

Ad. b) Auch bei den Bußgelder in Polen gibt es wesentliche Erhöhungen. Insbesondere steigt deren maximale Höhe von 500 PLN auf 5000 PLN, d.h. auf über 1100 Euro. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Polen um 31 Km/h müssen Sie ab jetzt beim ersten Vergehen mit 800 PLN, also ca. 180 Euro rechnen, wenn Sie es zum zweiten Male binnen 2 Jahren machen, wird doppelt so viel auferlegt, d.h. 360 Euro. Bei 51 km/h über dem zulässigen Tempo steigen die Bußgelder auf 2000 PLN, also auf ca. 430 Euro, beim zweiten Mal auf 4000 PLN (ca. 860 Euro). Dabei ist es nicht mehr erheblich ob Sie die Geschwindigkeit innerorts oder außerorts, etwa auf einer leeren Autobahn überschreiten.

Somit wurde das polnische ordnungswidrigkeitsrecht zu einem der restriktivsten In Europa.

Wie kann ich mich dagegen schützen?

1. Nach wie vor der allerwichtigste Hinweis ist: fahren Sie vorsichtig und halten Sie sich an die Verkehrsvorschriften.

2. Wenn Sie doch eine Straßenordnungswidrigkeit begehen, der wichtige Hinweis ist, dass Sie niemals als Ausländer den polnischen Wohnsitz angeben, selbst wenn Sie in Polen vorübergehend eine Wohnung mieten. Sobald Sie der Polizei Ihre ausländische Anschrift angeben, dann dürfen die polnischen Behörden nicht endgültig über Ihren Führerschein verfügen, sondern selbst wenn Sie es entziehen möchten, müssen Sie es stattdessen zurück nach Flensburg zurückschicken.

3. Drittens, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Bußgelder Ihnen zum Unrecht, in unzulässiger Höhe, unter solchen Umständen, wo Sie nicht genau die Situation verstehen, insbesondere weil Sie sich mit der Polizei sprachlich nicht verständigen können, nehmen Sie den Bescheid nicht an! Denn ein nachträglicher Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dessen Empfang ist in Polen nur unter sehr engen und strengen Voraussetzungen möglich. Stattdessen treten Sie mit einem Fachkundigen Rechtsanwalt in Kontakt.


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