Nimrod Rechtsanwälte - Abmahnung wegen „Spintires Offroad Truck-Simulator“

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Aktuell versendet die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff, Scheffen aus Berlin im Auftrag der Astragon Sales und Services GmbH Abmahnungen wegen des Vorwurfs des Filesharings.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das Computerspiel „Spintires Offroad Truck-Simulator“ mittels Filesharing herunter- und hochgeladen worden sei.

Nimrod Rechtsanwälte fordern den abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiter wird die Zahlung von Schadensersatz nach § 97 Absatz 2 Satz 1 UrhG sowie Aufwendungsersatz nach § 97a Absatz 3 Satz 1 UrhG verlangt.

Es wird behauptet, dass für diesen Fall ein Lizenzschaden von bis zu 5.000,00 € durchgesetzt werden könne.

Der Aufwendungsersatzanspruch wird mit 1336,90 € beziffert.

Die Gesamtforderung wird mit 6.636,90 € angegeben. Nimrod Rechtsanwälte geben dann weiter an, dass deren Mandantschaft bewusst sei, dass der Abmahnungsempfänger mit einer Forderung in dieser Höhe finanziell überfordert sein wird. Daher bieten Nimrod Rechtsanwälte an, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 850,00 € zu erledigen.

Es ist fraglich, ob im Einzelfall tatsächlich ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000,00 € durchsetzbar wäre. Auch die Berechnung des Gegenstandswerts für den Aufwendungsersatzanspruch erscheint zumindest zweifelhaft.

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche können daher häufig erheblich reduziert werden.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte stets nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung abgegeben werden, da hierdurch ein unbegrenzt gültiger Vertrag zustande kommt.

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz tatsächlich erfüllt werden müssen, ist eine Frage des Einzelfalls. Pauschale Antworten sind daher nicht möglich.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung wegen Filesharings reagieren?

Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne auch am Wochenende.


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