NovaMergeXcap – Vorsicht

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Auf der Webseite der Handelsplattform novamergexcap.com wird beschrieben, dass für Anleger Anlagen in Forex-Geschäften sowie auch z. B. in Differenzkontrakte auf Basiswerte, wie Aktien, oder auch ein Handel in Kryptowährungen möglich sein soll.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass NovaMergeXcap 2014 von einer Gruppe von Fachleuten gegründet worden sei, die das erforderliche technische Fachwissen geschickt kombinieren, um professionelle Trader zu kopieren (wenn diese nicht alleine handeln können).

Auch wird geworben mit Devisenhandel, Kryptowährungshandel und Aktienhandel mit einem engagierten Unternehmensteam, einem hochmodernen Hauptsitz und der Leidenschaft, Menschen zu helfen, die den starken Wunsch haben, ihr Leben zu verbessern.

Auch sei das Team bestrebt, außergewöhnliche Ergebnisse zu erzielen und immer einen Schritt voraus zu sein.

Fehlende Erlaubnis der BaFin 

Bei der offerierten Anlagen in Form von CFD´s oder Forex-Geschäften an deutsche Anleger handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen, etwa um einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Um derartige Wertpapierdienstleistungen in Deutschland offerieren zu können, müssen die Verantwortlichen von NovaMergeXcap aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) haben. Eine derartige Erlaubnis ist nach unserer Kenntnis nicht vorhanden.

Sonstige Warnsignale für Anleger

Auf der Homepage findet sich auch keinerlei Impressum, so dass für einen Anleger nicht ersichtlich ist, wer die Betreibergesellschaft ist oder wer deren verantwortliche Personen sind.

Genannt wird nur eine NovaMergeXcap.

Auch gibt es im Internet bereits weitere Warnungen vor Anlagen über NovaMergeXcap.

Anleger sollten auch auf der Hut sein, wenn Ihnen hohe Gewinne versprochen werden und nicht auf hohe Verlustrisiken hingewiesen wird.

Denn Anlagen in CFD´s oder auch Forex-Geschäfte bergen das Risiko von hohen Verlusten in sich.

Optionen für Anleger von NovaMergeXcap

Falls Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin gegenüber deutschen Kunden erbracht werden, kann für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründet sein.

Falls Sie Kapital bei NovaMergeXcap investiert haben und sich Schwierigkeiten ergeben, handeln Sie rasch. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Sie gerne und berät Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, eingezahltes Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen und hilft Ihnen bei der Beweissicherung.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 08.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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