Öffentliches Vergaberecht - was Sie wissen und beachten müssen!
Öffentliches Vergaberecht ist auf der einen Seite stark durch EU-Recht geprägt, auf der anderen Seite entscheiden auch zahlreiche nationale Vorschriften auf Bundes- wie Landesebene über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Nationale Vergaberegeln sind dabei aufgrund der Rechtsetzung mittels EU-Richtlinie und EU-Verordnung stark von Europarecht geprägt.
Öffentliches Vergaberecht auf internationaler Ebene
Wesentlicher Grund für die Regelung von Vergabeverfahren durch die Europäische Union sind die Grundfreiheiten. Auf ihnen basiert der gemeinsame Binnenmarkt, der eine von der jeweiligen Staatsangehörigkeit weitgehend unabhängige wirtschaftliche Betätigung ermöglichen soll. Überschreiten Aufträge dabei bestimmte Schwellenwerte, muss eine öffentliche Ausschreibung grenzüberschreitend erfolgen. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst.
Wichtigste gesetzliche Grundlagen der EU im Bereich der Vergabe sind:
- die Vergabeverordnung, die die Schwellenwerte regelt,
- die sogenannte klassische Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge,
- die Sektorenrichtlinie für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich,
- die Richtlinie zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit,
- die Rechtsmittelrichtlinie, die den Rechtsschutz bei einem nicht erteilten Zuschlag regelt.
Über die EU hinaus, prägt der Government Procurement Act das öffentliche Vergaberecht (GPA). Diesem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen gehören neben den EU-Staaten noch weitere Länder an, darunter die USA, Japan und die Schweiz. Die Vergaberegelung durch Völkerrecht schreitet dabei weiter voran. Sie ermöglicht insbesondere den Ausschluss von Bietern bei Vergabeverfahren, die laut rechtskräftig abgeschlossenem Strafverfahren Verfehlungen wie etwa Korruption, Geldwäsche oder Betrug begangen haben.
Öffentliches Vergaberecht auf nationaler Ebene
Zum nationalen öffentlichen Vergaberecht zählen im Besonderen folgende Regelwerke:
- der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge,
- abhängig vom Auftragsinhalt die Vergabeordnung und Vertragsordnung (VOB) für Leistungen Teil A (VOL/A), Teil A der VOB für Bauleistungen (VOB/A) oder die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),
- Vergabehandbücher, zur praktischen Handhabung der Vorschriften im Rahmen der Verwaltung bzw. durch die zuständige Behörde beim Vergabeverfahren.
Auf die weit überwiegende Anzahl öffentlicher Aufträge findet das nationale Vergaberecht Anwendung, da die Auftragswerte meist die entscheidenden Schwellenwerte unterschreiten.
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