OLG Dresden modifiziert Unterhaltsleitlinien

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Das Oberlandesgericht Dresden hat im Sinne einer bundesweit weitgehend einheitlichen Handhabung die Unterhaltsleitlinien zum 01.04.2010 nochmals leicht verändert.

Die Zahlbeträge sind unverändert geblieben. Jedoch gelten die Tabellensätze jetzt grundsätzlich für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete zwei (bisher: drei) Personen zum Unterhalt verpflichtet ist. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten können im Einzelfall Zu- oder Abschläge vorgenommen werden.

Darüber hinaus können bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens Kosten für die berufsbedingte Nutzung eines Kfz in Höhe von 0,30 EUR (bisher 0,27 EUR) pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden. Die Maximalgrenze ist auf 150 EUR/Monat festgesetzt.


RAin Angelika Zimmer

Fachanwältin für Familienrecht

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