OLG Düsseldorf zum Abgasskandal: Sittenwidrige Schädigung beim EA288

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Da nutzen auch die hartnäckigsten Unschuldsbeteuerungen nichts: Volkswagen rutscht mit dem EA288-Dieselmotor immer tiefer in den Abgasskandal hinein. Aktuell hat auch das OLG Düsseldorf eine sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung der Verbraucher erkannt und VW aufgefordert im Verfahren substantiiert auf die im Raum stehenden Vorwürfe einzugehen.

Die zugrundeliegende Rechtsnorm ist §826 des Bürgerlichen Gesetzbuches und damit das gleiche Gesetz, das auch für Schadenersatzansprüche im vorhergehenden Dieselskandal um den EA189 gesorgt hatte

Rechtsanwältin Bauer. „Damit unterscheiden sich Dieselgate 1 und 2 nicht mehr allzu viel voneinander. VW kann nicht mehr blauäugig behaupten, dass es keine Abschaltvorrichtungen gebe und diese auch nicht in bewusst schädigender Absicht verbaut wurden!“

Zum Aktenzeichen U 159/20 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass allein auf Basis der vorliegenden Dokumente von einer absichtlichen Schädigung auszugehen sei. Dazu herangezogen wurde auch ein VW-internes Papier mit dem Arbeitstitel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA288“  Das Papier dokumentiert unmissverständlich und als Richtlinie für die Motorenentwicklung gültig, dass die Volkswagen AG auch beim EA288 von Anfang an Manipulationsabsichten hatte und diese auch umgesetzt hat.

Die Rede ist von unzulässigen Abschalteinrichtung- einmal geht es um die Zykluserkennung und einer einmal geht es es um „NEFZ-prüfstandsbezogene Manipulation bezüglich des NOx-Speichers“

Das erstmals in einem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg aufgetauchte Dokument bestätigt in der internen Kommunikation,  dass „Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zur Erkennung des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (…) streckengesteuert zu platzieren“ sind.

Für den Beschluss des OLG Düsseldorf ist die „geheime Richtlinie“ maßgeblich – damit dürfte das Papier auch für weitere offene Verfahren bedeutsam sein.


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