OLG Frankfurt: Rückzahlung von fast 12.000 Euro bei illegalem Glücksspiel bestätigt

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Immer mehr Oberlandesgerichte entscheiden beim Thema Glücksspiel verbraucherfreundlich. So empfahl das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in seinem Beschluss vom 8. April 2022 (Aktenzeichen: 23 U 55/21) einem Casionobetreiber, die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil zurückzunehmen, das dem Verbraucher fast 12.000 Euro zugesprochen hatte.

Glücksspiel kann süchtig machen

Der nach eigenen Angaben spielsüchtige Kläger verlor durch Glücksspiel auf der Seite von casino-club.com, einer Tochter des globalen Glücksspielanbieters Entain plc mit Sitz in Malta, fast 12.000 Euro. Der Anbieter, welcher auch andere populäre Plattformen wie bwin, ladbrokes und gamebookers unterhält, betreibt die Seite in deutscher Sprache. Das Landgericht (LG) Gießen verurteilte den Anbieter am 25. Februar 2021 zur Rückzahlung von 11.758,50 Euro (Aktenzeichen: 4 O 84/20). Entain plc. habe gegen das Verbot von Online-Glücksspiel verstoßen, so dass dem Kläger sämtliche Verluste zu erstatten seien. Der Betreiber wollte das nicht akzeptieren und ging in Berufung.

OLG Frankfurt: Anspruch auf Rückerstattung bestätigt

Das OLG bestätigte den Erstattungsanspruch des Spielers. Denn bis Juli 2021 verbot der Glückspielstaatsvertrag das Online-Glückspiel in Deutschland. Dem klagenden Verbraucher stünde daher die beantragte Zahlung von fast 12.000 Euro zu. 

OLG Hamm und OLG München bestätigen Rückzahlung

Schon vorher am 12. November 2021 bestätigten das OLG Hamm, Aktenzeichen 12 W 13/21 und am 24. November 2021 das OLG München, Aktenzeichen 5 U 549/21 eine Rückzahlung aus Online-Glücksspiel an die Verbraucher. Beim OLG Hamm ging es um die Erstattung von fast 293.000 Euro, das OLG München bescherte dem Spieler immerhin 14.000 Euro.

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