OLG Hamm bestätigt: AVIVA Life & Pensions UK Limited muss Kunden Schadensersatz zahlen

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Das Landgericht Essen hatte die AVIVA Life & Pensions UK Limited, die Nachfolgegesellschaft der britischen Friends Life Limited, mit Urteil vom 21.02.2018 dazu verpflichtet, einem Kunden wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz in Höhe seiner gezahlten Beiträge zu zahlen.

Der Kläger unterzeichnete am 27.03.2012 einen Antrag auf eine fondsgebundene Rentenversicherung, Modell: Friends Plan Privat, Fondsstrategie: Selection of Frieds, dabei sollten die Anlagebeträge zu 30 % in FPI Black Rock World Mining und zu 70 % in FPI JPM Global Natural betragen.

Nach dem Inhalt des Antrags war als Versicherungsbeginn der 05.05.2012 bei einer Zieldauer und einer Beitragszahldauer von 23 Jahren bei monatlichen Beiträgen von 420,00 € zzgl. einer jährlichen Anpassung von 5 % vorgesehen. Der Kläger suchte als Selbständiger eine zusätzliche private Altersabsicherung. Nachdem die Wertmitteilung der Friends Life Limited vom 02.06.2015 einen Wertverlust von ca. 70 % der eingezahlten Beiträge aufgewiesen hatte, wandte sich der Kläger im Januar 2015 an die Verbraucherzentrale, von der er darüber aufgeklärt wurde, dass es sich bei den von der Beraterin ausgewählten Fonds nicht um eine sichere, sondern um eine hochriskante Geldanlage handeln würde.

Der Kläger stellte die Versicherung zunächst beitragsfrei. Nachdem er nach Ablauf der beitragsfreien Zeit die Zahlung der Beiträge nicht wieder aufnahm, kündigte der Versicherer seinerseits und teilte mit Schreiben vom 20.09.2016 einen Rückkaufswert der Beteiligung in Höhe von 1.978,17 € mit. Bis dato hatte der Kläger Zahlungen in Höhe von insgesamt 16.347,80 geleistet.

Der Kläger verklagte die Friends Life Limited im Mai 2017 erstinstanzlich auf Erstattung eines Teilbetrages seines Schadens von 6.000,00 Euro und vorgerichtlichen Anwaltskosten, da er bei dem Abschluss seiner Kapitalanlage falsch beraten wurde. Das Landgericht Essen hat der Klage zunächst durch Versäumnisurteil vom 25.10.2017 stattgegeben. Die Beklagte legte Einspruch gegen die Entscheidung ein. Das Landgericht hat das Versäumnisurteil mit Urteil vom 21.02.2018 aufrechterhalten (siehe hierzu den Rechtstipp der Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer vom 22.11.2017).

Die von der AVIVA Life & Pensions UK Limited gegen das Urteil eingelegte Berufung blieb ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Entscheidung des Landgerichts Essen mit Hinweisbeschluss vom 14.02.2019 bestätigt. Der Versicherer hat aufgrund des Hinweises seine Berufung zurückgenommen. Mit der Berufungsrücknahme ist das Urteil erster Instanz rechtskräftig.


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