OLG Köln sorgt für Paukenschlag im VW Abgasskandal – Schadensersatzanspruch beim EA 288

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Am 19.02.2021 verurteilte das OLG Köln (Az. 19 U 151/20) Volkswagen im Abgasskandal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Das Bemerkenswerte ist, dass im Fahrzeug des Klägers nicht der durch den Dieselskandal hinlängliche bekannte Motor des Typs EA 189 steckte, sondern bereits das Nachfolgemodell EA 288.

„Das zeigt, dass VW die Abgasmanipulationen auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fortgesetzt hat. Die Quittung dafür Volkswagen nun auch erstmals von einem Oberlandesgericht bekommen“, sagt Rechtsanwältin Nicole Bauer.

Da die VW-Anwälte den Gerichtstermin am 12. Februar 2021 versäumt hatten, erging am OLG Köln ein sogenanntes Versäumnisurteil. Der Vorwurf, dass VW in dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit dem Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik (wie bei den Motoren vom Typ EA189 eingesetzt) eingebaut“ hat, betrachtete das Gericht als unstreitig und zugestanden. Eine manipulierte Motorsteuerungssoftware ist für den 19. Zivilsenat „grundsätzlich geeignet“, den Käufer zu täuschen.

Ausweislich des Beschlusses vom 16.02.2021 erwägt auch das OLG Düsseldorf (Az. I-23 U 159/20) eine Verurteilung. Es heißt darin: Eine Haftung von VW könnte sich nach § 826 BGB ergeben. Grund dafür ist eine interne „Applikationsrichtline“ von VW für den EA288. Diese Richtlinie belegt aus Sicht der Kläger eine Zykluserkennung und eine Manipulation der Abgasreinigung auf dem Prüfstand. Beim EA 288 handelt es sich um den Folgemotor des EA 189 und ist in zahlreichen Modellen von VW, Skoda und Audi verbaut.

„Nachdem bereits eine ganze Reihe Landgerichte VW beim EA 288 zu Schadenersatz verurteilt haben, erhöht sich der Druck auf den Autobauer nun auch an den Oberlandesgerichten. Die Chancen auf Schadenersatz steigen weiter“, so Rechtsanwältin Bauer.

Mehr Informationen: https://www.dieselskandal-schaden.de/



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