One Group / ProReal-Serie - Restrukturierung für 4 Gesellschaften seit Januar - kann es ein Anlegerbeirat retten?
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Noch immer ist es erstaunlich still bei der One Group GmbH. Seit den Hiobsbotschaften für AnlegerInnen des ProReal Deutschland 7 GmbH im Februar und der ProReal Europe 9 und 10 GmbH im Januar ist es erstaunlich ruhig geworden. Dies verwundert umso mehr, als dass die Restrukturierung wohl schon seit längerem im Gang ist. Warum wurden AnlegerInnen darüber nicht informiert?
1. Restrukturierung bei ProReal Deutschland 7 und 8 und zwei weiteren Emittentinnen mindestens seit Mitte Januar
"You can fool some people sometimes, but you can't fool all the people all the time" - das sang Bob Marley in seinem Song "Get up, Stand up". Irgendwie ist es jetzt auch Zeit für AnlegerInnen der OneGroup aufzustehen.
Ab einem gewissen Zeitpunkt müssen Angaben zu Gesellschaften bekannt gemacht werden. So müssen z.B. Änderungen in der Geschäftsführung zum Handelsregister angemeldet werden. Das ist einsehbar.
Schaut man sich die Unterlagen zum ProReal Deutschland 7 GmbH und zum ProReal Deutschland 8 GmbH an, so fällt bei Geschäftsführerwechsel im Januar 2024 auf, dass die entsprechenden Beschlüsse von einem Anwalt der Kanzlei Willkie Farr & Gallagher LLP mit Sitz in Frankfurt am Main unterzeichnet wurden. Schaut man sich die dazugehörige Vollmacht an, dann stellt man fest, dass diese bereits am 16.01.2024 unterzeichnet wurde.
Das passt zu einem Medienbericht, wonach ein Team von Beratern und spezialisierten Anwälten zusammengestellt worden sein soll. Ziel sei die Prüfung der bestmöglichen Handlungsoptionen von derzeit 4 von 23 Emittenten-Gesellschaften der One Group GmbH, bei denen "Handlungsbedarf in unterschiedlicher Ausprägung" bestehen soll. Welche Gesellschaften die vier Gesellschaften, ist unklar.
Hier kommt nun wieder das Handelsregister ins Spiel: Nach den dortigen Unterlagen ist die Vollmacht vom 16.01.2024 zum Zwecke der Restrukturierung der One Group GmbH selbst und deren Tochtergesellschaften ausgestellt. Genutzt wurde diese Vollmacht zumindest für Handlungen bei der ProReal Deutschland 7 GmbH und ProReal Deutschland 8 GmbH.
Welche die beiden anderen, derzeit noch nicht bekannten Gesellschaften sind, ist unklar. Tatsache ist aber, dass zumindest bei ProReal Europa 9 GmbH und bei ProReal Europa 10 GmbH insofern "Sondersituationen" bestehen, als das beide Gesellschaften per Pflichtmitteilung nach dem VermAnlG jeweils vom 02.01.2024 mitgeteilt haben, dass eine Stundung der Zinsen für das 4. Quartal 2023 bis zum Abschluss der Risikobewertung des Portfolios zum Ende des 1. Quartal 2024 gestundet werden sollen. Die Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen:
ProReal Europa 10 GmbH - Zinsstundung für 3 Monate - Pflichtmitteilung BaFin (anwalt.de)
Wenn man sich das anschaut, sieht es zumindest mal schwierig bei ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH aus.
2. AnlegerInnen wurden nicht informiert
Über diese Entwicklungen wurden die AnlegerInnen nicht informiert und sie sind nur mit sehr viel Aufwand zu ermitteln. Dabei wird nicht verkannt, dass die AnlegerInnen nur nachrangige Namensschuldverschreibungen gezeichnet und damit keinen Rechtsanspruch auf Informationen haben.
Gleichwohl ist es aus Sicht von mehreren tausend Anlegern und betroffenen Nominalkapital in Höhe eines dreistelligen Millionenbereiches wünschenswert und wäre auch zu erwarten, die Anleger rechtzeitig zu informieren und sie nicht im Unklaren zu lassen. Noch in der Mitteilung der ProReal Europa 10 GmbH vom Januar 2024 heißt es:
"Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir keine Kenntnis von Sachverhalten, die Vermögensverluste für unsere Anleger als wahrscheinlich erscheinen lassen würden.
Unsere oberste Priorität gilt dem Interesse unserer Anleger.
Wir werden Sie über die Ergebnisse der Portfolioanalyse und ggfs. über daraus resultierende weitere Maßnahmen für ihre Namensschuldverschreibungen voraussichtlich im ersten Quartal 2024 informieren."
Spätestens im März muss die One Group GmbH Farbe bekennen und sagen, wie es weiter geht. Ob die derzeitige Informationspolitik ein Zeichen für das Interesse der Anleger als oberste Priorität ist, muss jeder für sich selbst beurteilen.
3. Soll es ein Beirat richten?
Nach den mir vorliegenden Informationen soll nun ein Anlegerbeirat in den betroffenen Gesellschaften etabliert werden. Dieses "Gremium" soll aus fünf Mitgliedern bestehen. Wie dieses Gremium bestimmt werden soll und was die Kriterien für eine Besetzung sind, welche Aufgaben diese Gremien haben sollen und ob diese überhaupt irgendetwas bewegen können, ist ebenso unklar. Ich hoffe, dass es hier kurzfristig weitere Informationen geben wird.
In jedem Falle sollten AnlegerInnen entsprechend repräsentiert sein, auch wenn die Einflussmöglichkeiten vermutlich begrenzt sind.
Um hier eine möglichst starke Front aufzubauen, sollten sich AnlegerInnen zumindest über die Handlungsmöglichkeiten informieren. Gern erläutere ich Ihnen, wie eine Mitbestimmung in der Zukunft aussehen kann und was dazu erforderlich ist.
Wenn Sie weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung bei einer der Gesellschaften der One Group GmbH und den Handlungsmöglichkeiten wünschen, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .
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