Online-Casino-Anbieterin bwin wegen Verstoß gegen Verbot von Glücksspielen verurteilt!

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Mit der bwin Interactive Entertainment AG ist die nächste große Anbieterin von Online-Glücksspielen zur Rückzahlung von Verlusten an einen betroffenen Spieler verurteilt worden.

Bei Online-Glücksspielen der Anbieterin bwin Interactive Entertainment AG – auch bekannt als bwin – hatte ein Spieler zwischen Januar 2017 und Februar 2018 rund 23.500 Euro verloren. Er hatte über eine deutschsprachige Webseite von bwin darin teilgenommen. Das Problem: bwin verfügte zum damaligen Zeitpunkt über keine Lizenz zur Durchführung von Online-Glücksspielen in Deutschland. Daher hat das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 21. September 2022 entschieden, dass der Spieler seine Verluste zurückerhält (Az.: 5 O 397/20).

„Das folgt der einschlägigen Argumentation vieler deutscher Gerichte im Online-Casino-Skandal. Die Anbieterinnen haben vor dem 1. Juli 2021 allesamt gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher hat bwin keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust erstatten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können: Online Casinos - so bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Der Hintergrund: Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels bei Online-Casinos ist in so gut wie allen Fällen nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bis zum 30. Juni 2021 verboten war. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern.

Das Gericht betonte auch, dass dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegenstehe, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. „Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dazu bereits deutlich gemacht, der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Und das ist natürlich schwierig für die Anbieter illegaler Online-Casinos. Da die Online-Glücksspielanbieter das Geld aber nicht auszahlen, sollten geschädigte Verbraucher den Weg vor Gericht gehen“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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