Online-Casino muss mehr als 200.000 Euro zurückzahlen!

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Die Schadensummen werden immer höher. Das Landgericht Berlin hat einem Spieler die Erstattung von Verlusten in Höhe von 211.000 Euro zugesprochen.

Die verbraucherfreundlichen Urteile gegen Anbieter von Online-Casinos und Online-Glücksspielen nehmen zu. Am 11. April 2022 hat das Landgericht Berlin (Az.: 39 O 65/21) entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Spieler 211.000 Euro zurückzahlen muss. „Das ist eine der höchsten Schadensummen der bisherigen Rechtsprechung im Kontext von Verlusten bei Online-Glücksspielen und Online-Casinos. Das zeigt, welche Möglichkeiten geschädigte Verbraucher bei ihren Schadenersatzklagen haben“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:

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In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger zwischen 2017 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen und -Sportwetten teilgenommen. Dafür verfügte die Anbieterin aber nicht über die entsprechende Lizenz. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. Das Landgericht Berlin hatte herausgestellt, dass der Kläger Anspruch auf die Rückerstattung seiner Verluste habe, weil er glaubhaft dargelegt hatte, dass ihm das Verbot des Online-Glücksspiels zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sei.

Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund.

Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. „Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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