Online-Casino-Skandal: Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main will Berufung zurückweisen!

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In einem Beschluss stellt das OLG Frankfurt am Main einstimmig heraus, dass die Berufung einer Anbieterin von Online-Glücksspielen gegen ein erstinstanzliches verbraucherfreundliches Urteil keine Aussicht auf Erfolg hat.


Die Oberlandesgerichte sind in Deutschland die höchsten Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes und in Zivilrechtsstreitigkeiten vor allem als zweite Instanz für die Berufungen gegen Urteile der Landgerichte und für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte zuständig. Damit kommt der Rechtsprechung und den Beschlüssen der Oberlandesgerichte besondere Bedeutung zu. Das gilt auch Online-Casino-Skandal, in dessen Kontext das Oberlandesgericht Frankfurt am Main kürzlich einen Beschluss gefasst hat, der für geschädigte Spieler sehr wichtig sein kann.


„Das Landgericht Limburg an der Lahn hatte in erster Instanz die Online-Glücksspiel-Anbieterin „Videoslots“ zur Rückzahlung der verlorenen Spieleinsätze eines Spielers nebst Zinsen ab Rechtshängigkeit verurteilt. Der Kläger hatte im Zeitraum 21. September 2018 bis 31. Januar 2020 Spieleinsätze in Höhe von insgesamt 12.302 Euro auf der Online-Casino-Seite der Anbieterin verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos legte daraufhin Berufung vor dem OLG Frankfurt am Main gegen dieses Urteil ein“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Nach Ansicht des Senats habe die Berufung des Online-Casinos offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und weise die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung auf, weshalb keine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erforderlich oder die Durchführung einer mündlichen Verhandlung geboten seien. „Das ist für geschädigte Verbraucher eine wichtige Angelegenheit. Da der Vertrag der beiden Parteien aufgrund des Verstoßes gegen einschlägige Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag, nach denen Online-Glücksspiel bis zum 30. Juni 2021 generell verboten war und seither nur in sehr engen Grenzen für Anbieter mit einer entsprechenden Lizenz möglich ist, ungültig ist, habe der Kläger habe einen Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Spieleinsätze.“ Die Anbieterin habe auch nicht nachweisen können, dass der Kläger Kenntnis von der Illegalität der genutzten Online-Glücksspiele gehabt habe.


Das Anbieten von Online-Glücksspiel, wozu auch Sportwetten zählen, ist ohne die erforderliche Erlaubnis illegal. Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. Daher sind auch hinreichend Gründe für die Rückzahlung der Spielverluste gegeben. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund.


Verbraucherrechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont auch einen weiteren Aspekt: „Spieler können verlorenes Geld zurückfordern, auch wenn der Anbieter mittlerweile eine gültige Lizenz hat. Diese rückwirkende Regelung bezieht sich auf den Zeitraum von zehn Jahren rückwirkend von heute aus gesehen.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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