Online-Casinos in Deutschland: Was tun gegen die Tücken des Internet-Glücksspiels?

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Online Casinos Deutschland Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Online-Casinos und andere Glücksspielangebote im Internet bergen ein besonders hohes Suchtrisiko. Sie sind 24 Stunden am Tag verfügbar und locken mit schnellen und hohen Gewinnen. Erste Anzeichen für ein problematisches Spielverhalten können sein, dass Betroffene Verpflichtungen zugunsten des Glücksspiels vernachlässigen oder sie mehr Geld verspielen, als sie eigentlich zur Verfügung haben. Was aber können Betroffene gegen die Tücken des Internet-Glücksspiels tun? 

»Da wir als Verbraucherkanzlei viele Kunden von Online-Glücksspielportalen beraten, wissen wir, dass dies ein heikles Thema ist«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »So wird übermäßiges Spielen oft vor Partnern, Familie und Freunden verheimlicht, wodurch auch der Schritt, sich Hilfe zu suchen, schwerfällt. Aber es gibt viele Möglichkeiten, den Tücken auszuweichen und sich diskret helfen zu lassen. Denn Spielsucht ist keine Schande, sondern kann eine ernstzunehmende Krankheit sein. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet auf ihrer Webseite Hilfe für Betroffene an. Darüber hinaus gibt es bezüglich Spielsuchtbekämpfung auch Möglichkeiten zum Austausch in Internet-Foren, beispielsweise beim Fachverband Glücksspielsucht e.V.« 

Was aber tun, wenn die Spielsucht so große Ausmaße angenommen hat, dass Spieler finanziell in Schieflage geraten sind? Wenn bereits mehrere Tausend Euro an Spieleinsätzen verloren wurden? »Kunden von Online-Casinos haben die Möglichkeit, sich verlorenes Geld zurückzuholen«, so Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »In Deutschland regelt der Glücksspielstaatsvertrag die Rahmenbedingungen für das Veranstalten von Glücksspiel. Dieser wurde eben aus Gründen der Spielsucht-Prävention ins Leben gerufen. Demnach war Online-Glücksspiel bis zum 01. Juli 2021 in Deutschland sogar weitgehend illegal. Seitdem wurden die Regularien überarbeitet, sodass ein Online-Spielangebot mittlerweile unter Auflagen und mit einer nötigen Lizenz möglich ist.» 

»Die Betreiber der Online-Casinos haben jahrelang das Glücksspielverbot in Deutschland ignoriert und trotz aller Bestimmungen illegales Online-Glücksspiel angeboten«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Dies war möglich, da sie eine rechtliche Grauzone ausnutzten und die deutschen Behörden untätig blieben. Für Verbraucher war in den meisten Fällen nicht erkennbar, dass sie ein illegales Anbot nutzten. Mittlerweile gilt laut Glücksspielstaatsvertrag die neue Regelung, dass Online-Casinos mit einer hierzulande gültigen Lizenz und deutlichen Auflagen Online-Glücksspiel anbieten dürfen. Aber auch hier ist Stand heute bei Online-Casinos und Pokerspielen noch keine einzige Lizenz vergeben worden. Für Betroffen bestehen also sehr gute Chancen, sich verlorenes Geld vom Online-Casino zurückzuholen.« 

Zu den betroffenen Casinos zählen bekannte Namen wie Tipico, Wunderino, Bwin, Bet-at-home, Bet365, Pokerstars und viele andere. Eine Rückforderung des verlorenen Geldes ist auch dann möglich, wenn der Betreiber des Online-Casinos im Ausland sitzt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage ist, dass der Spieler keine Kenntnisse darüber besaß, dass er mit seinem Handeln an einem illegalen Glücksspiel teilnahm. Hier ist es jedoch so, dass die Betreiber vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen müssen. Auch die Tatsache, dass die Spieler selbst mit der Teilnahme an illegalem Glücksspiel illegal gehandelt haben, spielt bei den Verfahren keine Rolle. 

Haben auch Sie viel Geld in Online-Casinos verspielt und möchten die verlorenen Spieleinsätze zurückfordern? Dann helfen wir Ihnen gern weiter. Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing bietet Ihnen auf www.baumeister-rosing.de/online-casinos eine kostenfreie Prüfung, ob sie Anspruch auf Rückzahlung haben. Wir behandeln jede Anfrage diskret und kommunizieren in der Regel per E-Mail, auf Ihren Wunsch hin gern auch telefonisch. Wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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