Konfliktklärung durch mich als Wirtschaftsmediator

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Herr Thilo Sarrazin wurde im Rahmen einer Mediation durch das Bundespräsidialamt gegen Erhöhung seiner Pension zum freiwilligen Amtsverzicht seines Vorstandspostens bei der Bundesbank bewogen. Es konnte erheblicher finanzieller Schaden, Prozessniederlagen und weiterer Rufschaden abgewendet werden.

1. Aufgabe des Wirtschaftsmediators

Mediatoren sorgen für einen Machtausgleich im Verfahren. Sie unterstützen die Parteien, neue Sichtweisen ihres Konfliktes zu finden, ihre wahren Interessen zu ergründen und eröffnen ihnen damit die Möglichkeit, Chancen zur Regelung ihres Konfliktes zu erkennen, so dass sie selbst die bestmögliche Regelung einvernehmlich finden können.

Sie achten dabei darauf, dass es nur Gewinner gibt und tragbare Regelungen für die Zukunft gefunden werden.

2. Einsatz und Eignung der Wirtschaftsmediation

Mediation ist nur erfolgreich einsetzbar, wenn Aufrichtigkeit, Fairness, offene Kommunikation und Realitätsbezug als Werte in der Praxis eine wesentliche Rolle spielen.

Eine große Veränderungsbereitschaft findet sich in der Phase eines mehrjährigen Zivilprozesses mit unterschiedlichen Instanzentscheidungen oder nicht endenden Wartezeiten auf die Erstellung von Sachverständigengutachten schon in der ersten Instanz. Wann ist ein Konfliktfall mediationsgeeignet?

  • Auf einen zukünftigen Kontakt oder eine Zusammenarbeit kann nicht verzichtet werden, z.B. bei Dauerschuldverhältnisse aller Art

  • spezifische Komplexitäten, die von ordentlichen Gerichten nur schwer begriffen werden

  • Konflikt ist stark emotionalisiert - eine schnelle Lösung muss gefunden werden

  • Größtmögliche Vertraulichkeit soll gewahrt bleiben

  • Die Kosten sollen niedrig gehalten werden

3. Methode der Mediation: Prinzipien des Harvard-Konzept

Der Mediator hilft von der im Konflikt eingenommenen Verhandlungs- und Rechtsposition abzurücken. Nicht Positionen, sondern Interessen sind im Mittelpunkt. Zu erforschen sind die dahinter stehenden wirtschaftlichen und sonstigen Interessen. „Warum"- und „Warum nicht" Fragen machen die unterschiedlichen Interessen bewusst.

Optionen suchen zum gegenseitigen Nutzen Lösungsmöglichkeiten sammeln. Vor allem beim Suchen von Optionen, die im Idealfall beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen bringen, ist Kreativität gefragt.

Sich nicht auf die angeblich einzig denkbare Lösung fixieren. Bewertung anhand objektiver Kriterien. Objektive Kriterien vorlegen. Neutrale Beurteilungskriterien verwenden. Das Ergebnis soll auf objektive Entscheidungsprinzipien aufbauen.

4. Ablauf der Mediation

Zu Beginn der Mediation vereinbaren die Parteien Regeln, wie sie verhandeln möchten. Dann erhält jede Seite Gelegenheit, das Problem aus eigener Sicht zu schildern. Danach arbeiten Mediator und Parteien im Gespräch Schritt für Schritt die Konfliktpunkte und bestehende Interessen heraus. Der Konflikt wird mehr und mehr als gemeinsames Problem verstanden, das es gemeinsam zu lösen gilt. Die Parteien suchen mit Hilfe des Mediators selbst nach geeigneten Lösungen.

5. Dauer und Kosten eines Mediationsverfahrens

Die Dauer einer Mediation richtet sich nach der Art und dem Umfang des Konflikts. Manchmal ist ein Konflikt im Rahmen einer Kurzmediation innerhalb von wenigen Stunden geklärt. In den meisten Konflikten/Verfahren sind allerdings mehrere Sitzungen erforderlich. Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt in der Regel 1½ - 3 Stunden. Die Kosten ergeben aus der aufgewendeten Zeit und der Art des jeweiligen Falls. Mediatoren sind für ihre Aufgaben besonders geschult (Zusatzausbildung) und müssen erfahren sein. Hierfür ist folgende Stundenhonorierung angemessen:

Wirtschaftsmediation: 200 bis 350 Euro/Stunde (zuzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer).

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, wird das Honorar von den Parteien im Innenverhältnis zu gleichen Teilen getragen. Mediation ist preiswert und mit Sicherheit kostengünstiger als ein langer gerichtlicher Streit mit unsicherem Ausgang.

Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 6 - 9 Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt 1 - 1,5 Jahre, ein langer Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die direkten Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators.

Demgegenüber können auch hochkomplexe Streitfragen im Rahmen einer Mediation schon im Hinblick auf das Verfahren selbstbestimmt und planungssicher (individuell abgestimmte Zeit- und Ortswahl) in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie umfassend und nachhaltig (ohne Folgekonflikte oder weitere Instanzen) geregelt werden.

6. Zum Schluss eine (einfacher) Fall, der das Prinzip gut zeigt

Die Mutter zweier Kinder hat noch genau eine Orange. Beide Kinder streiten. Jedes Kind möchte unbedingt die Organe haben. Was ist nun zu tun? Die Frucht zerschneiden und teilen? Eine Münze werfen? Die Kinder den Kampf ausfechten lassen?

Der richtige Ansatz wäre: Erst einmal fragen: Warum wollt Ihr denn die Orange oder was sind Euere Interessen?

Durch diese Frage wird Bedarf analysiert. 

In diesem Fall wollte 
Tochter 1 einen Kuchen backen brauchte lediglich die Schale
Tochter 2  wollte nur den Saft der Orange trinken.

Beide Interessen ließen sich erfüllen zu 100 Prozent. 

Die Lösung findet sich durch Hilfe geschickter Mediatoren manchmal schnell.


Das Geheimnis der Konfliktlösung ist es, die Interessen zu ermitteln.

Hermann Kulzer M.B.A

Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator

Dresden Berlin Augsburg

Tel. 0351 8110233
Kulzer@pkl.com



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